Wirtschaft

EU ermöglicht Zugriff auf Netflix & Co. im Urlaub

EU-Bürger sollen ihre Online-Abos für Filme, E-Books, Videospiele oder Musik ab 2018 auch auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten nutzen können.

Heute Redaktion
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Internet-Abos für Musik oder Filme können auf Reisen bald in jedem EU-Staat benützt werden.
Internet-Abos für Musik oder Filme können auf Reisen bald in jedem EU-Staat benützt werden.
Bild: Fotolia

"EU-Bürger müssen im Urlaub oder auf Geschäftsreisen bald nicht mehr auf ihre Lieblingsserien oder Sport-Liveübertragungen verzichten", sagt der ÖVP-Europaabgeordnete Heinz K. Becker. "Denn Anbieter kostenpflichtiger Onlinedienste wie Amazon Prime, Netflix, Sky oder Spotify werden gesetzlich verpflichtet, die volle grenzüberschreitende Portabilität der abonnierten Inhalte sicherzustellen."

"Spätestens zum Osterurlaub 2018 ist es soweit", präzisiert Becker mit Blick auf die Umsetzungsfrist der Verordnung, die das EU-Parlament am Donnerstag, verabschiedet. "Dann gilt das neue EU-Gesetz direkt in jedem Mitgliedstaat und jeder darf EU-weit auf sein Abo bei Netflix und Co. zugreifen, als wäre er zu Hause." Das stärke den Binnenmarkt und bringe den EU-Bürgern einen unmittelbar sichtbaren Nutzen. Neben Urlaub sollen auch temporäre "Studien- und Geschäftsaufenthalte" abgedeckt werden.

Streaming-Dienste des ORF sollen sich anschließen

Nicht in die Pflicht genommen werden dagegen kostenlose Streaming-Dienste, wie die TVtheken der öffentlichen und privaten Rundfunkunternehmen. "Diesen steht es aber offen, sich freiwillig anzuschließen. Zum Beispiel der volle Zugriff auf die TVthek des ORF im Urlaub wäre sehr zu begrüßen", sagt Becker. Es liege am ORF, als öffentlich rechtliche Institution ein Vorbild zu sein und mit den Verpflichtungen der privaten Online-Dienste Schritt zu halten. "Das wäre eine Dienstleistung, die der Kunde für die Bezahlung der Rundfunkgebühren durchaus erwarten kann."

EU diskutiert Lockerung des Geoblockings

Ebenfalls nicht von der neuen EU-Verordnung betroffen ist der grenzüberschreitende Zugriff auf Streaming-Dienste von anderen EU-Ländern. Wer in Österreich wohnt, kann also weiterhin kein Netflix-Abo in Deutschland abonnieren. "Dieser nächste Schritt muss gesondert geregelt werden", sagt Becker. "Die Verhandlungen über die Lockerung des Geoblockings in der EU sind bereits angelaufen." Unter Geoblocking versteht man die technische Sperre von Inhalten entlang der Grenzen von Ländern oder Regionen.

Der Verordnung muss von EU-Rat und Parlament noch förmlich gebilligt werden. Die Vorschriften werden dann voraussichtlich von Anfang 2018 an nach einer Übergangsfrist von 9 Monaten gelten. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg, das Urheberrecht zu reformieren.

(GP)