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EU hat gar nichts gegen Namensschilder an Türen

Heute Redaktion
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Die EU hat nichts gegen Namen an Postkästen oder Gegensprechanlagen. (Symbolfoto)
Die EU hat nichts gegen Namen an Postkästen oder Gegensprechanlagen. (Symbolfoto)
Bild: iStock

Die EU-Kommission teilte am Donnerstag mit, dass Namen an Klingeln und Postkästen entgegen vorheriger Berichte nicht gegen die EU-Datenschutzverordnung verstoßen.

Wie berichtet sollten aus Datenschutzgründen Namensschilder an Türen, Gegensprechanlagen oder Postkästen entfernt werden. Sie würden gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und deshalb gegen neutrale Nummern ausgetauscht werden. Die EU-Kommission hat das nun dementiert.

Am Donnerstag erklärte ein Sprecher der Behörde in Brüssel, dass die EU-Verordnung jenen Bereich nicht reguliere. Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien demnach die nationalen Datenschutzbehörden.

Wiener Wohnen will umrüsten

Hierzulande wurde das Thema diskutiert, nachdem sich ein Mieter beschwert hatte, dass seine Name öffentlich lesbar an der Gegensprechanlage eines Gemeindebaus angebracht war. Daraufhin kündigte Wiener-Wohnen-Sprecher Markus Leitgeb gegenüber wien.orf.at an, sämtliche Namensschilder gegen neutrale Top-Nummern auszutauschen. Die dafür zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte diesbezüglich zum Schluss, dass es der DSGVO widersprechen würde, wenn Nachnamen und Türnummern öffentlich einsehbar sind.

Demnach hatte Wiener Wohnen mit der Ankündigung, bis Ende des Jahres die entsprechenden Schilder in rund 2.000 Wohnanlagen entfernen zu wollen, voreilig reagiert.

Die ARGE Daten wies darauf hin, dass ein Verbot der Kenntlichmachung ohnehin schon seit 1980 bestehen würde. Seit Mai 2018 wurden die entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten verschärft.

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