Die EU-Kommission will ein Sanktionsverfahren gegen Polen wegen Gefährdung von Grundwerten der EU einleiten. Dies bestätigte ein Kommissionssprecher am Mittwoch. Es ist das erste derartige Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Gemeinschaft.
In den vergangenen beiden Jahren habe die nationalkonservative Regierung in Warschau insgesamt 13 Gesetze verabschiedet, die "eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz" darstellten, sagte EU-Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch.
Einschränkung der Mitwirkungsrechte
Nach dem Verfahren muss der Europäische Rat – also die Regierungschefs aller 28 EU-Staaten – über die Rüge entscheiden.
Der Artikel 7 sieht auch die Einschränkung der Mitwirkungsrechte in der EU vor. Voraussetzung ist jedoch die einstimmige Feststellung des Europäischen Rats, in Polen werde anhaltend gegen die EU-Werte verstoßen. Dagegen hat Ungarn jedoch Widerspruch angekündigt.
Regierung reagiert gelassen
Die EU-Kommission wirft der Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und damit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verletzen.
Polens nationalkonservative Regierung hat die Entscheidung Brüssels für ein Sanktionsverfahren gegen das Land betont ruhig kommentiert. "Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis", sagte am Mittwoch Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro.
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