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EU-Kommission erteilt Blümels Idee eine Absage

Österreich will Ausnahmen beim Beihilfenrecht. Die EU-Kommission verteidigt die Regelungen und erteilt der Idee eine Absage.

Heute Redaktion
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Bild: picturedesk.com

Das hat für Aufsehen gesorgt: Die österreichische Regierung will ein EU-Gesetz temporär außer Kraft setzen, damit sie den heimischen Unternehmen mit genügend Geld aushelfen kann. Die EU-Kommission hält nichts von der Idee.

EU-Recht aussetzen

Worum geht's? Laut dem Europäischen Beihilfenrecht dürfen Staaten ihre heimischen Unternehmen nicht mit beliebig viel Geld unterstützen, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Österreich will das nun in der Coronakrise temporär außer Kraft setzen, um die Wirtschaft so gut wie möglich durch die Krise zu bringen. Das erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag.

Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) gibt es auch andere EU-Staaten, die überlegen, sich der österreichischen Forderung anzuschließen. Die EU selbst zeigt sich in einer ersten Reaktion am Montagnachmittag nicht begeistert.

Keinesfalls

Eine Sprecherin der EU-Kommission stellte in Brüssel klar, dass die Regeln nicht außer Kraft gesetzt werden: "Sie sind ein Grundstein des Binnenmarktes und sichern faire Wettbewerbsbedingungen unter Marktteilnehmern." Auch während der Coronakrise sei das von "fundamentaler Wichtigkeit."

Zudem habe die EU sehr wohl auf die geänderten Bedingungen durch die Krise reagiert und einen temporären Rahmen für die Mitgliedsstaaten eingeführt, um volle Flexibilität für die Wirtschaft zu gewährleisten. Man habe ja insgesamt 76 nationale Maßnahmen in 23 Ländern gebilligt - darunter auch die Maßnahmen der österreichischen Regierung.

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