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EU leitet weiteres Verfahren gegen Polen ein

Heute Redaktion
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Frans Timmermans ist EU-Kommissar für Rechtstaatlichkeit und Vizepräsident der EU-Kommission.
Frans Timmermans ist EU-Kommissar für Rechtstaatlichkeit und Vizepräsident der EU-Kommission.
Bild: picturedesk.com

Die umstrittene Justizreform in Polen greift nach Ansicht der EU-Kommission in die Unabhängigkeit der Gerichte ein. Deshalb wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Die polnische Justizreform bedroht laut EU die Unabhängigkeit der Gerichte und verstößt damit gegen die Grundrechte der Europäischen Union.

Die Kommission verwies in einer Aussendung auf eine neue Disziplinarregelung für polnische Richterinnen und Richter. Diese untergrabe die Unabhängigkeit der Gerichte, indem sie nicht die notwendigen Garantien biete, um sie vor politischer Kontrolle zu schützen, wie vom Gerichtshof der Europäischen Union gefordert.

Die Kommission hatte wegen der umstrittenen Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Die Reform drohe, die Richterschaft systematisch der Kontrolle des Staats zu unterwerfen, warnte Frans Timmermans, der EU-Kommissar für Rechtsstaatlichkeit.

Ende 2017 wurde sogar ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eröffnet. Polen drohte, auf EU-Ebene das Stimmrecht entzogen zu werden.

(hos)