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EU-Parlament stimmt gegen ungarischen Ratsvorsitz 

Ungarn sollte in der zweiten Jahreshälfte 2024 den Vorsitz im Europäischen Rat übernehmen. Das EU-Parlament stimmte nun dagegen - mit großer Mehrheit.

Heute Redaktion
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban. 
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban. 
OLIVIER MATTHYS / AFP / picturedesk.com

Mit großer Mehrheit fordert das Europäische Parlament eine Aussetzung der EU-Ratspräsidentschaft. 442 von 619 Abgeordneten stimmten heute einer Resolution zu, die die Eignung Ungarns, den EU-Ratsvorsitz Mitte 2024 zu übernehmen anzweifelt. Diese Resolution hat keine rechtlichen Auswirkungen, soll laut Parlament aber ein Signal setzen.

Österreich stimmte für Resolution

Österreichs EU-Parlamentarier stimmten, mit Ausnahme der FPÖ-Abgeordneten, für die Resolution. Die Europäische Volkspartei, die Sozialdemokraten, Liberale (Renew Europe), Grüne und Linke stimmten mehrheitlich dafür, 144 Abgeordnete waren dagegen und 33 enthielten sich der Abstimmung. 

Edtstadler will Ungarn "Chance" geben

ÖVP-Europaministerin Karoline Edtstadler sprach sich am Montag noch gegen die Resolution aus. "Es ist nicht zielführend, einem Land den EU-Ratsvorsitz abzusprechen. Ich sehe es als Chance, wenn Ungarn während des Ratsvorsitzes europäische Interessen in den Vordergrund stellen und sich darauf auch entsprechend vorbereiten muss. Wir haben klare Regeln: Es ist im EU-Vertrag nirgends vorgesehen, einen Ratsvorsitz abzuerkennen", so Edtstadler. Sie sehe bei der Rechtsstaatlichkeit schon Fortschritte in Ungarn. 

"Schwere Probleme mit Rechtsstaatlichkeit"

Die Mandatare sehen hingegen keine ausreichenden Fortschritte bei Ungarns Problemen mit der Rechtsstaatlichkeit: Daher fordern sie die konsequente Fortführung des laufenden Artikel-7-Verfahrens wegen Verletzungen der Grundrechte. Außerdem sind wegen Problemen mit Korruption EU-Gelder eingefroren.

Vor diesem Hintergrund stellt das Parlament infrage, ob Ungarn der richtige Ratsvorsitz sei. In der Resolution wird "so rasch wie möglich eine angemessene Lösung" gefordert. In den EU-Verträgen ist nicht vorgesehen, einem Land die turnusmäßige Ratspräsidentschaft abzuerkennen.

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