Wirtschaft

EU-Speisekarten: WKO fürchtet "Einheitsbrei"

Heute Redaktion
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Bild: Heute.at

In der Affäre rund um die Kennzeichnungspflicht von Allergenen in Speisekarten fordert die WKO nun ein verschärftes Eingreifen der Politik. Die angedrohten Strafen von 50.000 Euro seien für Wirte "völlig unzumutbar". Die Gastronome müssen hingegen nicht wie befürchtet die Stoffe schriftlich ausweisen, eine mündliche Information genügt. Im Vorfeld war von einem "Einheitsbrei der österreichischen Küche" gesprochen worden.

fordert die WKO nun ein verschärftes Eingreifen der Politik. Die angedrohten Strafen von 50.000 Euro seien für Wirte "völlig unzumutbar". Die Gastronome müssen hingegen nicht wie befürchtet die Stoffe schriftlich ausweisen, eine mündliche Information genügt. Im Vorfeld war von einem "Einheitsbrei der österreichischen Küche" gesprochen worden.

"Die Verordnung ruiniert die Identität der Regionalität" polterte am Dienstag der Obmann des Fachverbandes Gastronomie. Umso erleichteter ist man, dass die mündliche Information der Wirte ausreicht. Speisekarten im "Telefonbuchformat" bleiben nun aus.

"Wir haben keine Chemiker, sondern Köche in den heimischen Betrieben", argumientierte Obmann Helmut Hinterleitner vor Journalisten. Die Vorschriften der EU führe zu einem "Einheitsbrei", der die Identität der regionalen Küche völlig verwässere. Und Hinterleitner pflichtet im Gespräch mit Heute.at Wiens Ober-Gastronom Willy Turecek bei, der gar von einem "Anschlag aufs Schnitzel" gesprochen hatte.

Den Allergikern hingegen räumt er das nötige Maß an Selbstverantwortung ein: "Die betroffenen Personen wissen ohnehin, was sie essen dürfen, und was nicht. In dieser Frage wird völlig überzogen reagiert."

Regelung trifft kleine Wirte am härtesten

Wie berichtet hatte eine umstrittene EU-Lebensmittelinformationsverordnung für Aufregung gesort, die heimische Betriebe dazu gezwungen hätte, mögliche auf Speisekarten auszuweisen. Laut WKO ein überflüssiger bürokratischer Mehraufwand, der vor allem die Kleinbetriebe in der Gastronomie am Härtesten trifft. "Die Personalkosten machen sowieso schon den größten Aufwand aus. Durch solche Regelungen wird alles nur noch verkompliziert".

"Völlig überzogener Strafrahmen"

Besonders kritisch sieht Hinterleitner die exorbitanten Strafen, die einen Wirten erwarten, sollte er der Verordnung nicht nachkommen: 50.000 Euro müssen in solch einem Fall berappt werden. "Der Strafrahmen ist festgesetzt am und somit völlig überzogen. Hier ist die Politik gefordert, das richtige Ausmaß der Strafen festzulegen. Der momentane Strafsatz ist auf jeden Fall unzumutbar. Wir fordern Rechtssicherheit für unsere Wirte" lässt Hinterleitner seinem Ärger freien Lauf.