Die neue EU-Verpackungsverordnung ist in Kraft getreten. Für Hersteller, Händler und Konsumenten bringt sie tiefgreifende Änderungen. Das Ziel: Die wachsenden Müllberge sollen endlich schrumpfen.
Mehrere gängige Verpackungsarten werden künftig verboten. Dazu gehören kleine Einwegverpackungen für Salz, Pfeffer oder Zucker in Restaurants, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm sowie Einweg-Plastikbecher und -behälter in der Gastronomie.
Wie Utopia berichtet, enthalten viele Lebensmittelverpackungen aus Pappe sogenannte PFAS – Ewigkeitschemikalien, die im Körper und in der Umwelt kaum abgebaut werden. Für diese Stoffe gelten nun strenge EU-weite Grenzwerte.
Ab 2030 darf der Leerraum in Verpackungen höchstens 50 Prozent betragen. Das betrifft vor allem Online-Händler, die bisher oft riesige Kartons für kleine Produkte verwenden. Hersteller müssen zudem sicherstellen, dass alle Verpackungen recyclingfähig sind.
Restaurants und Cafés sind ab Februar 2028 verpflichtet, Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern anzubieten. Außerdem müssen sie künftig mitgebrachte Behälter der Kunden akzeptieren.
EU-Länder ohne Pfandsystem müssen bis 2029 eines einführen. Auch bei der Kennzeichnung wird es strenger: Ab Februar 2029 muss klar erkennbar sein, welche Verpackung wiederverwendbar ist und welche nur für den einmaligen Gebrauch gedacht ist.
Während Umweltorganisationen die Verordnung als wichtigen Fortschritt loben, gibt es massive Kritik aus der Wirtschaft. Besonders kleinere Online-Händler kämpfen mit dem bürokratischen Aufwand und hohen Kosten. Recyclingmaterial ist derzeit deutlich teurer als Neuware.
Für Konsumenten wird der Wandel erst schrittweise spürbar. Die strengsten Regeln – etwa die Recyclingpflicht für alle Verpackungen – gelten ab 2030.