Wirtschaft

EU will Jobgarantie für Jugendliche

Heute Redaktion
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Jeder junge Mensch unter 25 Jahren in Europa soll nach dem Willen der EU-Kommission innerhalb von vier Monaten einen neuen Job haben oder eine Weiterbildung erhalten.

Nach dem Willen der EU-Kommission soll jeder junge Mensch unter 25 Jahren in Europa innerhalb von vier Monaten nach Ausbildung einen Job oder eine Weiterbildung erhalten - dies folgt einer entsprechenden Einigung der EU-Arbeitsminister von Donnerstagfrüh. Nur ein Zeichen der Hilflosigkeit?

Die sich verziehenden Rauchschwaden der Schuldenkrise machen nun den Blick frei für den größeren Brandherd: die ums sich greifende Jugendarbeitslosigkeit in der EU.

Sie wird von Pessimisten auch "verlorene Generation" genannt: in den kriselnden EU-Mitgliedsländern Griechenland und Spanien liegt die Arbeitslosigkeit bei Menschen unter 25 Jahren laut Statistikbehörde "Eurostat" bereits weit über 50%. Mehr als jeder zweite Jugendliche ist damit praktisch gänzlich vom Jobmarkt abgeschnitten, in Summe fast 6 Millionen in ganz Europa. Österreich gehört mit seinen moderaten 8,5% dagegen noch zu den glücklichen Ländern, in denen die Jugend noch nicht vollständig die Hoffnung verloren hat.

Hilflosigkeit statt funktionierendem Arbeitsmarkt

Angesichts der Rekordarbeitslosigkeit in Europa haben die EU-Arbeitsminister Donnerstagfrüh eine Beschäftigungsgarantie für junge Arbeitslose oder Schulabgänger beschlossen. Mit der sogennanten "Jugendgarantie" wollen die EU-Staaten dafür sorgen, dass kein junger Mensch mehr als vier Monate ohne Job oder Weiterbildung bleibt. Die Initaitive geht von EU-Sozialkommissar László Andor aus, der entscheidende Schritte gegen die Krise sehen möchte: "Die Jugendgarantie verursacht natürlich finanzielle Kosten, aber die Kosten des Nichthandelns sind sehr viel höher". Neben der Jugendgarantie will Andor auch Vorschläge zu Qualitätsstandards bei Praktika machen.

Jugendgarantie für Staaten keine Verpflichtung

Vorschreiben oder gar erzwingen kann die Europäische Union solch eine Garantie allerdings nicht: Bei der Arbeitsmarktpolitik soll Brüssel den Staaten laut EU-Vertrag nur mit "Untersuchungen, Stellungnahmen und ... Konsultationen" zur Seite stehen. Experten bemängeln, dass die Jugendgarantie lediglich eine Empfehlung der EU ist und keine gesetzlich bindende Vorschrift. Bereits Anfang Februar hatten sich die Regierungschefs um die deutsche Kanzlerin Angela Merkel darauf verständigt, im Rahmen der EU-Finanzierung bis 2020 sechs Milliarden Euro für die Jugendbeschäftigung bereitzustellen.

(red/APA)