Politik

EU verdonnert uns zur Zahlung von 220 Mio. ins Ausland

Der Europäische Gerichtshof kippt die Anpassung der Familienbeihilfe. Österreich droht eine saftige Nachzahlung. 

Nikolaus Pichler
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Der Europäische Gerichtshof kippt die Indexierung der Familienbeihilfe. 
Der Europäische Gerichtshof kippt die Indexierung der Familienbeihilfe. 
Heline Vanbeselaere / Reporters / picturedesk.com

Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoße gegen Unionsrecht, kommen die Luxemburger Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss (Rechtssache C-328/20).

Österreich drohen nun Nachzahlungen. Man sei "für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet", hieß es zuletzt aus dem Familienministerium. Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen gebildet.

Projekt stammt aus Zeiten von türkis-blauer Koalition

Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung. Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für in Österreich arbeitende EU-Bürger wurden an die Lebenserhaltungskosten in dem Land, in dem die Kinder leben, angepasst. Während Berechtigte etwa durch die Indexierung für Kinder in Irland mehr bekommen, gibt es für Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte von dem, was für ein Kind in Österreich ausgezahlt wird.

Die EU-Kommission war der Auffassung, dass dies gegen die EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße und diskriminierend sei. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim EuGH Klage ein.

EU-Gericht spricht von Diskriminierung

In seinem am Donnerstag verlautbarten Urteil stellte der EuGH zunächst fest, dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag Familienleistungen im Sinne der "Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" sind, und somit nicht aufgrund des Wohnorts von Berechtigten oder deren Angehörigen gekürzt werden dürfen. Die Familienleistungen, die ein Staat Erwerbstätigen gewährt, deren Angehörige in diesem Staat leben, müssen daher exakt gleich hoch sein wie jene, die Erwerbstätige mit Familienangehörigen in anderen Staaten bekommen. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht.

Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine "mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit" dar, die nicht gerechtfertigt sei. Größtenteils betreffe die Regelung Menschen aus Ländern, in denen die Lebenserhaltungskosten niedriger sind und für die die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen somit niedriger ausfallen, als für österreichische Arbeitnehmer.

SPÖ froh über Urteil

Ebenfalls verstoßt die Indexierung gegen "die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union". Wanderarbeitnehmer sind nämlich in gleicher Weise wie inländische Arbeitnehmer an der Festsetzung und Finanzierung der Beiträge, die der Familienbeihilfe und den Steuervergünstigungen zugrunde liegen, beteiligt, ohne dass es auf den Wohnort der Kinder ankommt.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. "Die Klarstellung trägt zur sozialen Sicherheit bei und schafft Gerechtigkeit für alle in Österreich lebenden Arbeitnehmer:innen. Damit wird Österreich als Arbeitsplatz auch für die so dringend benötigten Fachkräfte wieder attraktiver, nicht nur im Gesundheits- und Pflegebereich, sondern auch in vielen anderen Branchen".

Von einem "großen Erfolg für Familien, Frauen und Kinder" sprachen die SPÖ-Frauen-, Kinder- und Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner und SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer. Sie fordern Familienministerin Susanne Raab und Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) auf, sich um eine schnelle Rückzahlung zu kümmern.

Auch NEOS begrüßen Entscheidung

Ähnliche Töne kamen auch von den NEOS. "Heute ist ein guter Tag für die Kinder in Europa" wird Familiensprecher Michael Bernhard in einer Aussendung zitiert. "Dieses Urteil zeigt, wie zynisch, populistisch und unfair Familienpolitik unter Türkis-Blau betrieben wurde und welches Verständnis beide Parteien von der EU-Gemeinschaft haben", so Bernhard.

Weniger begeistert von dem Urteil war freilich die dritte Oppositionspartei. Wenn es nach FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ginge, würde Österreich "keinen Cent" an Familienbeihilfe für Kinder die im Ausland leben bezahlen. "Die Nationalstaaten sollen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie Familienleistungen gewähren und ob das Geld auch ins Ausland bezahlt werden soll. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel", fordert er in einer Aussendung am Donnerstag.

Caritas kritisiert Ungleichheit

Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: "Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Jede andere Regelung widerspricht einem der grundlegendsten Prinzipien und Grundgedanken der EU, nämlich der Gleichheit der EU-Bürgerinnen und Bürger und richtet sich faktisch gegen EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau".

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    APA

    Auch die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt das Urteil. "Jedes Kind ist gleich viel wert" - ein heute oft gesagter Satz, so auch von der BJV-Vorsitzenden Fiona Herzog.

    Othmar Karas (ÖVP), erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments und schon länger Gegner dieses Projekts seiner Partei, schrieb am Donnerstag auf der Twitter: "Das Urteil zeigt auch, dass Populismus in der Politik rasch an Grenzen stößt. Auch dank unbestechlicher und unabhängiger Institutionen in der EU. IN Fragen der Rechtsstaatlichkeit gibt es kein Schielen auf Umfragen oder kurzfristige Wahlerfolge".

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      Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com