Österreich

EuGH-Anwalt befindet Wolfsjagd für teils zulässig

Heute Redaktion
Teilen
Symbolbild eines Wolfes.
Symbolbild eines Wolfes.
Bild: iStock

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat eine Stellungnahme abgegeben, wonach Wölfe teils bejagt werden dürfen. Das könnte sich auf NÖ auswirken.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes sieht Ausnahmeregelungen zur Bejagung von Wölfen nicht im Widerspruch zu Schutzbestimmungen. Wolfsbejagung zum Schutz von Mensch und Nutztier soll demnach zulässig sein. Die Stellungnahme könnte auch den Abschuss von Wölfen in NÖ weiter legitimieren.

Der NÖ Jagdverband begrüßt die Stellungnahme: "Dies ist eine gute Entscheidung für Bevölkerung, Landwirtschaft und Jagd", so NÖ Landesjägermeister Josef Pröll. Er freut sich, dass auf europäischer Ebene auf die Forderungen der Jagd eingeschwenkt wird. Angestoßen war das Verfahren von Finnland worden, wo man eine ähnliche Wolfsthematik wie in NÖ hat.

Aus der Stellungnahme des Generalanwalts geht hervor, dass Ausnahmeregelungen herangezogen werden können, um Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu fördern. Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zwar nicht bindend, wird aber zumeist vom Gerichtshof befolgt. Das Urteil wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet. Der NÖ Jagdverband hofft, dass der Ansicht des Generalanwalts gefolgt wird. (min)