Wirtschaft

EuGH-Urteil: Kundenhotlines dürfen nicht teurer sein

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der Europäische Gerichtshof hat eine für Kunden sehr erfreuliche Entscheidung getroffen. Telefonate mit Hotlines dürfen den Betroffenen nicht teurer kommen als herkömmliche Anrufe ins Fest- oder Mobilfunknetz.

Der deutsche Elektronikhändler Comtech verrechnete für ihre Hotline deutlich höhere Tarife (14 Cent pro Minute im Festnetz, 42 Cent im Mobilfunknetz) als bei herkömmlichen Anrufen üblich. Die Klage gegen die Firma am Landgericht Stuttgart war bahnbrechend für eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs. Wählt ein Verbraucher seine Kundendienst-Telefonnummer, darf dieser Anruf die üblichen Kosten nicht übersteigen, so die Feststellung.

Zwar existiert schon seit 2011 eine EU-Richtlinie, die besagt, dass Kunden für eine Hotline nicht mehr als den Grundtarif zahlen müssen. Der Grundtarif war jedoch nicht näher definiert. Das mit dem Fall Comtech betraute Landgericht Stuttgart schaltete daher den EuGH ein, der nun für Klarheit sorgte. Zu hohe Kosten könnten Kunden davon abschrecken, sich Informationen über Gewährleistung oder Widerruf einzuholen, lautete die Rechtfertigung.

Folgen für Österreich
In Österreich dürfen die Rufnummern mit 0810-, 0820-, 0720- und 05-Vorwahlen demzufolge nicht mehr für Kundenhotlines verwendet werden. Möglich sind normale Rufnummern oder Nummern mit der kostenfreien Vorwahl 0800er.

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