Wirtschaft

Euro-Rettungsschirm nicht verfassungswidrig

Heute Redaktion
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Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge der früheren FPK-Landesregierung gegen den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM), der im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Eurostaaten ins Leben gerufen wurde, als "unbegründet" abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge der früheren FPK-Landesregierung gegen den "" (ESM), der im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Eurostaaten ins Leben gerufen wurde, als "unbegründet" abgewiesen.

Diese Entscheidung teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch mit. Zu begründen sei das Urteil u.a. damit, dass keine finanziell unbegrenzte "Nachschusspflicht" Österreichs an den ESM besteht. Auch gebe es durch den Abschluss des ESM keine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten.

"Es war ein sehr kompliziertes Verfahren", räumte Holzinger ein. Es handelte sich dabei um ein Überbleibsel der abgewählten freiheitlichen Kärntner Landesregierung, die die Anfechtung des ESM im vergangenen Herbst gegen die Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen hatte.

Umstrittene Haftungsobergrenzen

Die Bundesregierung und der Nationalrat entschieden sich für die Teilnahme am ESM und gingen damit begrenzte Verpflichtungen ein, zur Vermeidung nicht absehbarer wirtschaftlicher und sozialer Schäden. Diese Vorgangsweise habe sich im Rahmen der Verfassung bewegt, so Holzinger weiter. Zu den Bedenken der früheren Kärntner Landesregierung, dass eine andere "politische Handlungsoption" richtiger gewesen wäre, meinte der VfGH-Präsident: "Das ist eine rechtspolitische Frage, die vom VfGH nicht zu beurteilen ist."

Eine besondere Rolle in den Verhandlungen der Verfassungsrichter habe die sogenannte "Auslegungserklärung" zum ESM-Vertrag gespielt. Darin wurden den beteiligten Staaten, wie vom deutschen Bundesverfassungsgericht gefordert, Haftungsobergrenzen zugesichert. Diese Erklärung wurde in Österreich zwar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber nicht im Parlament beschlossen.

Aus Kärntner Sicht sei dies unzulässig gewesen. Bundesregierung und Nationalrat seien allerdings bereits bei der Genehmigung des ESM-Vertrags davon ausgegangen, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen der ESM-Mitglieder begrenzt seien mit den im Anhang festgelegten Anteilen - in Österreichs Fall rund 19,4 Mrd. Euro. Dass die Auslegungserklärung nicht vom Nationalrat gesondert genehmigt wurde, sei daher nicht problematisch, so Holzinger.

Präzedenzfall für die Zukunft

Der VfGH-Präsident bekräftigte, dass er es für zweckmäßig hielte, Staatsverträge in europäischem Kontext vorab prüfen zu können. Dies habe auch bereits Bundespräsident Heinz Fischer vorgeschlagen. "Meines Erachtens zeigte der Abschluss des ESM-Vertrages, dass es zweckmäßig wäre." Schon vor Inkrafttreten oder einer Ratifikation sollte ein Staatsorgan wie der Bundespräsident die Möglichkeit erhalten, die Verfassungskonformität prüfen zu lassen. Holzinger räumte aber ein, dass es für eine Vorabprüfung derzeit keine Einigung der Parteien gibt.