Österreich

Karfreitag wird Fall für Verfassungsgerichtshof

In der Frage um die Streichung des Karfreitags als Feiertag schalten nun Vertreter der evangelischen Kirchen den VfGH ein.

Heute Redaktion
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Mehrere evangelische Kirchen gehen juristisch gegen die Streichung des Karfreitags als offiziellen Feiertag vor. Insgesamt fünf evangelische Glaubensgemeinschaften rufen den Verfassungsgerichtshof an.

Nachdem der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für die Evangelischen Kirchen und die Altkatholische Kirche gekippt wurde, gilt ein "persönlicher Feiertag", der allerdings aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist. Durch die neue Regelung werde "massiv und unmittelbar" in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Religionsfreiheit eingegriffen, sagt der evangelische Synodenpräsident und Rechtsanwalt Peter Krömer in einer Aussendung.

Gesetz sei "unzureichend"

Er hat den Individualantrag gemeinsam mit weiteren Experten ausgearbeitet und beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Bei der neuen Regelung orten Krömer und die einbezogenen Experten "Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten". Das Gesetz sei "unzureichend" und weise "gravierende Unklarheiten" auf, so Krömer.

Sollte es im Zuge eines Dialogs mit Kirchen, Parteien und Sozialpartnern zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, so sei es für Krömer auch denkbar, den Antrag beim VfGH zurückzuziehen. Man wolle nicht "die Tür zu Gesprächen zuschlagen".

Rechte kamen "unter die Räder"

Verletzt werde, so Krömer, nicht nur das Recht auf gemeinsame Religionsausübung, sondern auch das auf dem Gleichheitsgrundsatz fußende Verbot gegen Diskriminierung und die Grundsatzbestimmung über den religiösen Minderheitenschutz. Krömer: "Rechte, die durch die Verfassung geschützt sind, und Grundrechte von Minderheiten sind hier unter die Räder gekommen."

Die Abschaffung des Karfreitags sei zugleich auch ein "massiver Eingriff" in die innerkirchliche Sphäre der betroffenen, gesetzlich anerkannten Kirchen, "somit in deren Religionsfreiheit", insbesondere was die Kultusfreiheit, die gemeinsame öffentliche Ausübung der Religion, und das Glaubensleben betrifft, erklärt der Synodenpräsident.

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