Österreich

Evangelos darf in Linz bleiben

Heute Redaktion
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Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um das Wohl eines 5-jährigen Buben aus Linz zeigt die österreichische Justiz jetzt doch noch Menschlichkeit: Der kleine Evangelos - Sohn eines Griechen und einer Linzerin - darf in Österreich bleiben! Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung, dass der Bub nach Griechenland muss, zurückgenommen!

Es ist ein juristisches Hick-Hack, dass mittlerweile durch alle Instanzen ging! Auf der einen Seite befindet sich der kleine Evangelos, der bei seiner Mutter in Leonding lebt, Tausende Kilometer weit entfernt befindet sich in Griechenland der Vater des Buben, der seinen Sohn unbedingt zurückhaben will.

Im Detail: Nach der Trennung nahm die Oberösterreicherin Sandra Mainas ihren kleinen Sohn von Griechenland in ihre alte Heimat mit. Der Vater hatte damals aber offenbar nur einem Urlaub zugestimmt, nicht jedoch einem dauerhaften Aufenthalt in Österreich. Der Grieche klagte – und bekam nach einer Verhandlung am Bezirksgericht Linz zunächst Recht. Das Kind hätte also in das so weit entfernte Land zurückgebracht werden sollen. Sogar der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil, ordnete eine Rückführung an. Nach zweijährigem Rechtsstreit zog der OGH sein Urteil aber nun zurück. Und auch die griechische Justiz gab der Mutter Recht: Sie habe vor einem Jahr die volle Obsorge zugesprochen bekommen.

Wobei: Der Vater berief gegen das Urteil in seinem Land, dieser Spruch ist also noch nicht rechtskräftig …