Politik

Ewald Stadler: "Ein Haufen Rechtsextremer"

Heute Redaktion
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EU-Mandatar Ewald Stadler muss sich vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Ihm wird schwere Nötigung und falsche Zeugenaussage in der "Paintball-Affäre" des Jahres 2007 vorgeworfen. Die Verhandlung fällt direkt in den EU-Wahlkampf, in dem der Ex-FPÖ- und Ex-BZÖ-Politiker mit seiner eigenen Partei REKOS kandidiert. Der EU-Mandatar fühlt sich "nicht schuldig".

EU-Mandatar Ewald Stadler muss sich vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Ihm wird schwere Nötigung und falsche Zeugenaussage in der kandidiert. Der EU-Mandatar fühlt sich "nicht schuldig".

2007 wurden Jugendfotos von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache veröffentlicht, die ihn bei an Wehrsportübungen erinnernden Waldspielen mit Rechtsradikalen zeigten. Nach Darstellung der Blauen soll Stadler - damals noch Parteimitglied und Leiter der "Freiheitlichen Akademie" - im Dezember 2006 versucht haben, Strache unter Druck zu setzen, indem er mit der Veröffentlichung dieser Fotos drohte.

Gut gelaunt erschien Stadler beim Prozess, wo er sich als nicht schuldig verantwortete. Er sieht im Vorwurf gegen ihn, FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache mit Fotos bei wehrsportähnlichen Übungen unter Druck gesetzt zu haben, eine "Intrige". Zudem warf Stadlers Verteidigung dem Gericht Befangenheit vor.

"Ein Haufen Rechtsextremer"

Ewald Stadler glaubt weiter nicht daran, dass FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache lediglich an Paintball-Spielen beteiligt war. "Ich habe nur einen Haufen Rechtsextremer erkannt", sagte er aus. Mit besagten Jugendfotos habe er, Stadler, lediglich versucht, die Parteispitze zu warnen. Strache selbst habe die Bilder an die Öffentlichkeit gespielt.

Laut seinem Verteidiger hätte Stadler Strache mit den Fotos nicht unter Druck setzen können. Stadler habe die Fotos erst nach Weihnachten -"wie vieles andere" - anonym erhalten, wo die Förderung des Bildungsinstituts bereits vom Parteipräsidium beschlossen worden sei. Hätte man dies noch ändern wollen, hätte der Angeklagte noch vor dem Jahreswechsel ein weiteres Präsidium erzwingen müssen, was de facto unmöglich gewesen wäre: "Das wäre sich zeitlich nicht mehr ausgegangen."

Zeuge bringt Stadler ins Wanken

Mit der Anhörung eines Vertreters des Bundeskanzleramtes ist am Dienstag der Prozess gegen den EU-Abgeordneten Ewald Stadler zu Ende gegangen. Der Kanzleramtsvertreter brachte die Verteidigung Stadlers ins Wanken, er könne Strache nicht zu einer solchen Entscheidung genötigt haben, da der Beschluss für das neue Bildungsinstitut erst knapp vor dem angeblichen Stichtag 31. Dezember 2006 erfolgt sei. Laut dem Beamten war laut Publizistikförderungsgesetz mehr Zeit, um diese Entscheidung zu treffen, da darin keine Fristen ausformuliert seien.

Prozess geht am Mittwoch weiter

Der Prozess gegen Stadler und seinen früheren Mitarbeiter wird am Mittwoch fortgesetzt. Als erster Zeuge ist Hilmar Kabas geladen, auch der nunmehrige Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) und John Gudenus sollen am Straflandesgericht Wien aussagen. Dessen Sohn Johann Gudenus sowie Strache hatten sich am Dienstag aufgrund der Nationalrats- bzw. Wiener Gemeinderatssitzung entschuldigt. Mit einem Urteil ist am Mittwoch nicht zu rechnen. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Strache zeigte Fotos in ZIB

Stadler verwies zudem darauf, dass Strache selbst die Fotos in der ORF-ZiB2 gezeigt hatte. Dabei habe es sich aber um eine "manipulierte" Version gehandelt, hatte der Angeklagte bereits vor Beginn der Verhandlung vor Journalisten betont. Auf den von Strache gezeigten Bildern seien weitere Personen unkenntlich gemacht worden, zudem seien zwei Männer auf Straches rechter Seite weggeschnitten worden.

Verteidiger wollte vertagen

Verteidiger Gernot Steier hatte zuerst mit unterschiedlichen Mitteln versucht, den Prozess zumindest in dieser Woche zu verhindern. Er ortete eine "doppelte Intrige", einerseits durch die FPÖ, andererseits durch die Oberstaatsanwaltschaft aus der "roten Reichshälfte", die versuche, sich an Stadler zu "rächen". So sei die Aktenlage "chaotisch", zudem ortete die Verteidigung mehrere Verfahrensungenauigkeiten. Auch zu wenig Vorbereitungszeit habe man vor dem ersten Verhandlungstag gehabt. Richterin Andrea Philipp sah allerdings keinen Grund, das Verfahren abzugeben bzw. zu vertagen.