Wirtschaft
Ex-Banker gesteht Bestechung von Jörg Haider
![Heute Redaktion](https://heute-at-prod-images.imgix.net/2023/10/27/ce82e018-2b53-4392-b0e7-cc33edc6c35a.png?rect=0%2C0%2C408%2C408&w=96&auto=format%2Ccompress)
Im Münchner Prozess um den Kauf der Kärntner Hypo Alpe Adria im Jahr 2007 hat das Landgericht München Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt wegen Bestechung des ehemaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider als europäischen Amtsträger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Im Münchner Prozess um den Kauf der Kärntner im Jahr 2007 hat das Landgericht München Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt wegen Bestechung des ehemaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider als europäischen Amtsträger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Schmidt hatte davor die Bestechung von Landeschef Haider im Zusammenhang mit dem Hypo-Erwerb eingeräumt. Es ging um 2,5 Mio. Euro für Fußball-Sponsoring in Kärnten rund um das Fußballstadion in der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Der Ex-Banker muss außerdem eine Geldstrafe von 100.000 Euro bezahlen. Haider (jahrelang FPÖ, später BZÖ), der 2009 bei einem Autounfall ums Leben gekommen war, soll sogar 10 Mio Euro für das Klagenfurter Fußballstadion gefordert haben, damit er dem Verkauf der Bank zustimmt, geworden sind es allerdings 2,5 Millionen.
Keine Untreue
Für den Vorwurf, der 71-Jährige habe für die Hypo zu viel bezahlt und damit Geld der BayernLB veruntreut, sah das Gericht dagegen keine Beweise. Der Hauptvorwurf der Untreue (viel härtere Strafen) löste sich damit nach über 50 Prozesstagen endgültig in Luft auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich versucht, das Gericht zu überzeugen, die ursprünglich acht beschuldigten Vorstände hätten mit dem Einstieg bei der später notverstaatlichten Problembank Hypo vorsätzlich Geld der BayernLB beim Fenster hinausgeworfen. Zwei von ihnen wurden vorzeitig aus dem Verfahren entlassen, gegen vier weitere wurde der Prozess im August mangels hinreichender Beweise gegen Geldauflagen eingestellt.
Dem zweiten verbliebenen Angeklagten Rudolf Hanisch stellte die Strafkammer eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Aussicht. Darüber wird am Nachmittag gesondert verhandelt.