Österreich

Ex-Besitzerin von Hitler-Haus blitzt vor Gericht ab

Heute Redaktion
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Seit Jänner 2017 zieht sich ein Prozess um das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn. Nach der Enteignung der Besitzerin gibt es ein neues Urteil.

"Der Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn stellte seit mehr als 70 Jahren für die zweite Republik eine Herausforderung vor allem im Zusammenhang mit der Geschichte des Dritten Reichs in Österreich dar", heißt es vom österreichischen Innenministerium. Um der Verantwortung gerecht zu werden, wurde die Liegenschaft auf Grundlage einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung im Jänner 2017 enteignet.

Der Gesetzgeber hat der Republik Österreich damit aufgetragen, nach der Enteignung eine Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, durch die jegliche Form nationalsozialistischer Umtriebe unterbunden wird. Die Ex-Besitzerin wurde für die Enteignung finanziell entschädigt, zog jedoch einerseits aufgrund der Enteignung, andererseits aufgrund der Höhe der Entschädigung, vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Keine 696.000 Euro mehr

Der VfGH bestätigte im Juli 2017 die Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes zur Enteignung der Liegenschaft und unterstrich dabei, dass die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal der 1945 wiedererstandenen Republik ist. Im März 2018 erklärte der EGMR die Beschwerde der vormaligen Eigentümerin mangels Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten für unzulässig.

Der Oberste Gerichtshof folgt mit seiner nunmehr bekannt gewordenen Entscheidung vom 25. Juni 2019 der Argumentation der Finanzprokuratur und hat den Rekurs der vormaligen Eigentümerin der Liegenschaft gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz zurückgewiesen. Damit bleibt es bei dem von der Republik Österreich ursprünglich geleisteten Entschädigungsbetrag in Höhe von 812.000 Euro. Der begehrte Mehrbetrag von 696.000 Euro steht der vormaligen Eigentümerin dagegen nicht zu.

Architektenwettbewerb eingeleitet

Mit dem jetzt eingeleiteten Architektenwettbewerb sollen die besten Möglichkeiten für eine gesetzeskonforme Nachnutzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege in Braunau am Inn und der Interessen der Menschen gefunden werden. "Nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Entschädigungsverfahren kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden", so Innenminister Wolfgang Peschorn. (rfi)