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Ex-Cops im Fall Floyd stehen ab März vor Gericht

Vier ehemalige Polizisten sind wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd angeklagt. Der Prozess soll Anfang März 2021 beginnen.

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    Die Menschen nehmen Abschied von George Floyd.
    Die Menschen nehmen Abschied von George Floyd.
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    Das Hauptverfahren gegen vier wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd angeklagte Ex-Polizisten soll am 8. März nächsten Jahres beginnen. Zuvor soll es am 11. September noch eine Anhörung zu Verfahrensfragen geben.

    Dies verfügte laut US-Medienberichten Richter Peter Cahill am Montag. Er warnte die Beteiligten auch, dass bei weiteren öffentlichen Äusserungen zu dem Fall eine Verlegung des Verfahrens an einen anderen Ort nötig sein könnte, um einen fairen Prozess zu garantieren, wie etwa die örtlichen Fernsehsender ABC5 und Kare11 berichteten.

    Der Hauptangeklagte Derek Chauvin nahm über Videolink aus dem Gefängnis an der Anhörung teil. Die übrigen drei waren im Gerichtssaal präsent, wie die Medien weiter berichteten. Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen. Zwei der inzwischen entlassenen Polizisten sind auf Kaution frei.

    Ein Plädoyer auf unschuldig

    Der unbewaffnete Floyd war am 25. Mai in der Stadt Minneapolis im Bundesstaat Minnesota bei einer Festnahme ums Leben gekommen. Sein Tod führte im ganzen Land zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus. Die Polizeibeamten hatten Floyd wegen des Verdachts, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben, festgenommen. Sie drückten ihn auf der Straße zu Boden.

    Der weiße Beamte Derek Chauvin drückte sein Knie rund acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und verstarb an Ort und Stelle.

    Derek Chauvin wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen, worauf in Minnesota bis zu 40 Jahre Haft stehen. Den übrigen Ex-Polizisten – Tou Thao, J. Alexander Kueng und Thomas Kiernan Lane - wird Beihilfe zur Last gelegt. Einer von ihnen, Alexander Kueng, plädierte auf nicht schuldig und berief sich auf das Recht der Anwendung verhältnismässiger Gewalt zur Selbstverteidigung, wie ein bei Gericht eingereichtes Dokument zeigte.

    Die Anwälte der übrigen Angeklagten nahmen zu den Vorwürfen noch nicht Stellung, wie die örtlichen Medien berichteten. Die etwa einstündige Anhörung wurde nicht im Fernsehen übertragen. Der Zugang zum Gerichtssaal für Journalisten war auch wegen der Coronavirus-Pandemie begrenzt worden.

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