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Ex-Freundin erschossen – Mann wegen Mordes vor Gericht

Ein 36-Jähriger muss sich nach der Bluttat in Strasshof wegen Mordes vor Gericht verantworten. Ihm droht eine lebenslange Haft.
Niederösterreich Heute
27.03.2024, 07:00
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Ein 36-Jähriger muss sich am 5. April am Landesgericht Korneuburg im Zusammenhang mit einer Bluttat vom vergangenen Oktober wegen Mordes verantworten. Der Mann soll seine ehemalige Lebensgefährtin (33) in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) vor deren Haus erschossen haben. Angelastet werden dem Beschuldigten auch Körperverletzung, gefährliche Drohung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Im Fall einer Verurteilung droht bis zu lebenslange Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Schuss aus "kürzester Distanz"

Die Bluttat datiert vom 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der nunmehr 36-Jährige die Frau mit einem gezielten Schuss aus einer Pistole getötet haben. Gefeuert wurde aus "kürzester Distanz" in den Kopf, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Landesgerichts Korneuburg. Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.

Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Niederösterreichers sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG dürfte der 36-Jährige unbefugt besessen haben, er ist deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt.

Mehrere Faustschläge

Der Beschuldigte dürfte bereits zuvor gegenüber seiner Ex-Partnerin tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll der 36-Jährige der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben, das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Zudem soll der Niederösterreicher die 33-Jährige laut Anklagevorwurf mit dem Umbringen bedroht haben.

Hier gibt es Hilfe für Betroffene
► Frauenhelpline: 0800 222 555
► Wiener Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217
► Opfer-Notruf: 0800 112 112
► Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22

Vier gemeinsame Kinder

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, jedoch nicht mehr zusammengewohnt. Gegen den Beschuldigte war Medienberichten zufolge ein Betretungsverbot verhängt worden.

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