Wien

Ex-Freundin getötet: Mordprozess gegen Bierwirt startet 

Am Montag startet am Straflandesgericht der Prozess gegen den Bierwirt. Er soll im April seine Ex-Freundin erschossen haben. Ihm droht lebenslang.
Heute Redaktion
20.12.2021, 09:16

Am 29. April kam es im Winarskyhof in Wien-Brigittenau zur Tragödie. Zeugen hatten aus einer Wohnung im Gemeindebau Schüsse gehört. Wenig später wurde bekannt, dass der als "Biertwirt" wegen Beschimpfungen gegen Politikerin Sigrid Maurer (Grüne) unrühmlich bekannte Albert L. (42) im Vollrausch auf seine Ex-Lebensgefährtin geschossen haben soll. Die 35-jährige zweifache Mutter starb in derselben Nacht an schweren Kopfverletzungen, "Heute" berichtete.

Am Montag beginnt am Straflandesgericht in Wien der Prozess gegen den verdächtigen Wiener Gastronomen. Dem Mann droht lebenslang und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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Fotogalerie: Hier wurde die 35-Jährige getötet

Nachbar zum Tatzeitpunkt in der Wohnung

Die 35-Jährige hatte wenige Tage vor der Tat ihre Beziehung zu dem Angeklagten nach 15 Jahren beendet. Etwa eine Woche nach der Trennung tauchte der Angeklagte mit einer Pistole bewaffnet in der Wohnung seiner Ex-Freundin auf. Zum Tatzeitpunkt befanden sich neben der Frau noch ein Nachbar und dessen Tochter in der Wohnung. Dabei soll er zwei Schüsse auf die Frau abgefeuert haben. Trotz rascher Versorgung starb das Opfer wenig später im Krankenhaus.

In Unterhose und mit einer Flasche Wodka in der Hand wartete der 42-Jährige auf die WEGA, ließ sich widerstandslos festnehmen. Dann klappte der Betrunkene ohnmächtig zusammen, musste selbst ins Spital.

Es tue seinem Mandanten furchtbar leid, wie sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger anlässlich der Anklageerhebung Ende Oktober erklärte. Der Bierwirt habe die Tat "im Zustand voller Berauschung" begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, so der Anwalt.

3,6 Promille

Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt 3,6 Promille intus gehabt haben und gab an, sich nicht an die tödlichen Schüsse erinnern zu können. Gegen eine "über mehrere Stunden dauernde Amnesie" spricht allerdings ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gab. Aus Dokumenten und Zeugenaussagen "geht klar hervor, dass der Beschuldigte den Weg zum Tatort fand, die Waffe bei sich trug und die gezielten Schüsse abgab".

Der Bierwirt war schon vor dem mutmaßlichen Mord an seiner Ex-Lebensgefährtin amtsbekannt. 1996 wurde er wegen Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen. Danach folgen zehn weitere Einträge im Strafregister, mehrfach wegen Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung. Hinzu kammen Delikte wegen Hehlerei, Diebstahl, Fälschung unbarer Zahlungsmittel und wegen unbefugten Waffenbesitzes.

Urteil am 22. Dezember

Das Urteil im Mordprozess soll am 22. Dezember gesprochen werden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Dem ehemaligen Besitzer eines Craft-Beer-Shops drohen wegen Mordes zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Zusätzlich zur Verurteilung beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Familie des Opfers wird im Gerichtssaal anwesend sein, teilweise müssen die Hinterbliebenen als Zeugen aussagen. Für Albert L. gilt die Unschuldsvermutung.