Die Staatsanwaltschaft Innsbruck brachte beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Strafantrag gegen den ehemaligen ÖVP-Justizminister und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter ein. Der Vorwurf: Falschaussage im ÖVP-Korruptionsausschuss.
Im März 2022 behauptete Brandstetter vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss, dass er sein privates Mobiltelefon bei einer Sicherstellung nicht hätte herausgeben können, da er es nicht bei sich trug – das Telefon würde zu Hause liegen. Die Daten seines Handys zeichneten allerdings ein anderes Bild: Entgegen seiner Aussage trug Brandstetter das Telefon am 25. Februar 2021 bei sich.
Im Ermittlungsverfahren habe er dies schließlich auch zugegeben. Seine wahrheitswidrige Aussage habe er damit erklärt, dass er Erinnerungslücken in Folge gesundheitlicher Beschwerden gehabt hätte, heißt es in einer Aussendung der Innsbrucker Staatsanwaltschaft vom Dienstag.
Da die Staatsanwaltschaft trotzdem von einer vorsätzlichen Falschaussage ausgeht, wurde ein entsprechender Strafantrag eingebracht. Die Hauptverhandlung soll in Wien stattfinden – ein konkreter Termin steht noch nicht fest.
Brandstetter sah sich in den vergangenen Monaten mit Ermittlungen wegen anderer Delikte konfrontiert. Es ging etwa um den Verdacht des Amtsmissbrauchs in seiner Zeit als Minister. Diese Anschuldigung endeten allerdings nicht in einem Verfahren. Am vergangenen Donnerstag gab die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Vorwürfe fallen gelassen wurden.