Niederösterreich

Ex-Kicker gesteht Mord an Frau in Neulengbach

Der 65-Jährige hat bei der Einvernahme durch die Kriminalpolizei den Mord an der Frau (64) gestanden. Eine Untersuchungshaft wurde verhängt.

Heute Redaktion
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Wie berichtet hatte der Ex-Kicker schon im Krankenhaus den Mord zugegeben. Die Beschuldigtenvernehmung war aufgrund des Gesundheitszustandes noch ausständig. Am Samstag teilte Karl Wurzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, mit: „Der Mann hat sich geständig zum Mord verantwortet". Über den 65-Jährigen wurde eine U-Haft verhängt, er befindet sich nach wie vor im Krankenhaus in Krems, da er sich selbst Verletzungen zugefügt hatte.

Schädel zertrümmert und mehrfach auf die Frau eingestochen

Der Ex-Fußballer Karl B. (65) hatte seine 64-Jährige Lebensgefährtin bereits am Mittwoch mit einem Maurerfäustel erschlagen und mehrmals auf die Frau eingestochen, ihr furchtbare Schnittverletzungen im Hals zugefügt. "Fast schon ein Overkill", so ein Ermittler. Erst am Donnerstag wurde die Polizei von einem Nachbarn informiert, der Notarzt konnte nichts mehr für das Opfer tun - mehr dazu hier.

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    Mörder zuckte im Spital aus

    Auch er hatte sich selbst schwere Verletzungen im Bereich des Kopfes, des Halses, der Unterarme und der Beine zugefügt. Er wurde mit dem Rettungswagen des Roten Kreuz in das Universitätsklinikum St. Pölten eingeliefert. Dort wurde der Mann sofort operiert - mehr dazu hier. Nach der OP zuckte er im Krankenhaus völlig aus. Er sogar sediert werden, wir berichteten hier.

    U-Haft verhängt

    Die Staatsanwaltschaft hat ein Zurechnungsfähigkeits-Gutachten des 65-Jährigen in Auftrag gegeben. Weiters wurde am Freitag Untersuchungshaft über den Mann verhängt. „Die Frist läuft bis 7. Mai“, teilte Wurzer mit. Der 65-Jährige befand sich nach einer Operation im Inquisitenspital in Krems in Untersuchungshaft. Ein vorläufiges Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktion wird für Anfang nächster Woche erwartet. Weiters wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis wird in einigen Wochen gerechnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.