Im Jahr 2008 war ein heute 57-Jähriger nach einer Vergewaltigung aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in ein betreutes Wohnheim im Bezirk Tulln gekommen. Dort wohnte der 57-Jährige mit Impulsivstörungen im Obergeschoss, im Untergeschoss wohnten mehrere geistig und körperlich Behinderte. Die Geschosse waren grundsätzlich getrennt, aber einige Aktivitäten wurden gemeinsam durchgeführt, wie zum Beispiel das Mittagessen.
Nach dem gemeinsamen Mittagessen im April 2019 soll der 57-Jährige die Frau unter einem Vorwand in den Hof und schließlich in eine dunkle Ecke einer Werkstatt gelockt haben. Dort soll er die wehrlose Frau missbraucht haben.
Laut Gutachter ist der Angeklagte zurechnungsfähig, vor Gericht stritt der 57-Jährige jedoch alles ab. Doch die Richterin hielt die Schilderungen des Opfers für absolut glaubwürdig und verdonnerte den Triebtäter zu zwei Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. "Zuerst sitzen Sie aber die zwei Jahre ab, das muss sein", so die Richterin. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.