Politik

Ex-Minister unter Verdacht – Justiz will Auslieferung

Die FPÖ Graz ist in einen mutmaßlichen Veruntreuungsskandal verwickelt. Nun fordert die Staatsanwaltschaft die Auslieferung eines früheren Ministers.

Michael Rauhofer-Redl
Die Staatsanwaltschaft fordert die Auslieferung von Ex-Minister Mario Kunasek (FPÖ).
Die Staatsanwaltschaft fordert die Auslieferung von Ex-Minister Mario Kunasek (FPÖ).
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Der mutmaßliche Finanzskandal um die Grazer FPÖ zieht immer weitere Kreise. Nun beantragt die mit den Ermittlungen betraute Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Auslieferung von FPÖ-Steiermark Chef Mario Kunasek. Der Ex-Minister – Kunasek war im Kabinett Kurz I von 2017 bis 2019 Verteidigungsminister – steht laut Anklagebehörde unter Verdacht, die Delikte des Fördermissbrauchs, der Veruntreuung und Untreue begangen zu haben. Der Politiker bestreitet die Vorwürfe.

Zur Erinnerung: 2021 wurde bekannt, dass Gelder der Grazer Klubförderung in größerem Stile abgezweigt worden sein sollen. Von mehr als einer halben Million Euro ist die Rede. Der damalige Finanzreferent Matthias Eder zeigte sich selbst an, auch Ex-Vizebürgermeister Mario Eustacchio sowie der frühere Klubchef Armin Sippel könnten in die Vorfälle verwickelt sein – für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Was wusste Kunasek?

Kunasek wird laut Informationen des ORF vorgeworfen, mehr über die Malversationen in der Grazer FPÖ gewusst zu haben, als er gegenüber den Ermittlern angab. In einem entsprechenden Bericht auf "steiermark.orf.at" ist zudem davon die Rede, dass Beweismaterial unterdrückt sein könnten oder sogar bewusst falsche Berichte weitergegeben worden sein könnten.

In dem Bericht wird die Staatsanwaltschaft wie folgt zitiert: "Mario Kunasek habe zu den malversiven Handlungen der bisherigen Beschuldigten beigetragen, indem er trotz seiner Erfolgsabwendungsflicht somit als Beitragstäter in seiner Funktion als Landesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Steiermark in Kenntnis der Tathandlungen diese bewusst nicht unterbunden habe."

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