Österreich

Gericht sagt, Mann von Ex-Ministerin Kneissl darf heim

Die frühere Außenministerin Karin Kneissl musste im Trennungsstreit mit ihrem Noch-Ehemann eine herbe Niederlage einstecken.

Heute Redaktion
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Im Rosenkrieg zwischen Karin Kneissl (55) und ihrem Ehemann, dem Unternehmer Wolfgang Meilinger (57) ist die Außenministerin außer Dienst vor dem Bezirksgericht Baden abgeblitzt. Ihr Antrag auf Wegweisung aus dem gemeinsamen Haushalt wurde abgewiesen.

Heftige Auseinandersetzungen

Der Richter befand, dass ein Verletzungsvorsatz beim Ehemann nicht feststellbar sei. Aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes Baden geht hervor, dass sich die beiden Eheleute bei verbalen Auseinandersetzungen nichts schuldig geblieben waren. Vor allem, als im Zuge der Corona-Krise ein Buchprojekt der Ex-Politikerin platzte, eskalierte die Situation.

Kneissl kann berufen

Die Rötung an der Nase bei dem Streit am 26. März sei wohl passiert, als sich der Mann gegen die mit Fäusten auf ihn eintrommelnde Frau wehrte, so der Richter. Da es sich bei der körperlichen Auseinandersetzung jedoch um ein singuläres Ereignis gehandelt habe und die Scheidung sowieso bereits im Laufen sei, wollte der Richter keine weitere Wegweisung gegen den Unternehmer mehr verfügen. Kneissl kann dagegen berufen.

Eine weitere Niederlage gab es für die Ex-Politikerin bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Das Verfahren wegen schwerer Nötigung wurde sofort eingestellt, ein zweites wegen Körperverletzung läuft noch. Doch auch hier hat der Richter des Bezirksgerichts Baden bereits eine absichtliche Verletzung klar verneint.

Die Hochzeit der früheren Außenministerin mit dem Unternehmer Wolfgang Meilinger ist kaum zwei Jahre her - und sorgte für weltweite Schlagzeilen.

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