Niederösterreich

24-Jährige machte aus Rache Sex-Dates für Ex-Chefin aus

Eine 24-Jährige hatte für ihre Ex-Chefin Datingplattformen unter "F***"-Kontakten erstellt und Männer angeschrieben. Die standen dann vor der Türe.

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Die Angeklagte (24) in Wr. Neustadt vor Gericht
Die Angeklagte (24) in Wr. Neustadt vor Gericht
Trimmel Sascha

Eine ehemalige Angestellte eines weltweiten Pharmakonzerns musste jetzt in Wr. Neustadt wegen beharrlicher Verfolgung auf die Anklagebank.

"F***"-Kontakt

Die 24-Jährige hatte für ihre Ex-Chefin, eine Mutter von zwei Kindern, Profile auf Dating- und einschlägigen Kontaktseiten erstellt. Dabei gab sie laut Anklage "F***"-Kontakt an und schrieb auch mit den fremden Männern im Namen der zweifachen Mutter. 

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    Die Angeklagte
    Die Angeklagte
    Trimmel Sascha

    Von Mai bis September 2021 erhielt das Opfer Nachrichten und Videoanrufe von fremden Männern. Einige Männer, die von der 24-Jährigen via Chat scharf gemacht worden waren, standen - in Erwartung eines amourösen Abenteuers - sogar vor der Türe der zweifachen Mutter. Doch nach Aufklärung zeigten sich die Männer meist verständnisvoll bis betroffen. 

    Die Mutter ging schließlich zur Polizei, über die IP-Adresse wurde die Verdächtige ausfindig gemacht. 

    "Habe schwarzen Gürtel"*

    Vor Gericht meinte die Angeklagte, die in Summe 1.500 Seiten und 360.000 Wörter geschrieben hatte: "Ich hatte in dieser Zeit einen Kurzschluss". Die Zeugin (=Opfer) meinte, die Angeklagte hätte immer Horror-Geschichten, wie: sie sei vergewaltigt worden, die beste Freundin hätte sich umgebracht, das Patenkind sei gestorben, erzählt. Das Dienstverhältnis sei aufgelassen worden, weil die Angeklagte falsche Aufzeichnungen gemacht habe und der Chefin den Stinkefinger gezeigt hätte.

    Gefürchtet vor den Männern, die plötzlich vor der Türe gestanden hatten, habe sich das Opfer jedoch nicht: "Ich kann mich schon verteidigen, habe einen schwarzen Gürtel. Und die Männer, die in die Irre geführt worden waren, konnten ja nichts dafür."

    Der Prozess wegen beharrlicher Verfolgung wurde vertagt. Der Richter denkt an eine Ausweitung des Strafantrages wegen gefährlicher Drohung. Es gilt die Unschuldsvermutung.