Wegen Mordversuches an seiner Ex-Gattin (42) musste am Montag ein Georgier (44) in St. Pölten vor Gericht. Die dreifache Mutter hatte sich nach Gewalt in der Ehe im September 2021 scheiden lassen und ihn aus ihrem Leben gestrichen. Er wollte diese Tatsache indes nie akzeptieren.
Er bombardierte sie laut Anklage trotz Betretungs- und Annäherungsverbotes ständig mit Anrufen und Nachrichten, beobachtete sie ständig. „Von mir zu Hause ins Spital sind es 80 Schritte, dennoch fuhr ich aus Angst immer mit dem Auto“, so das Opfer im Zeugenstand.
Am 25. Juni will der arbeitslose Ex-Manager (Anm.: er gab an, er sei Manager gewesen, zuletzt war er beim AMS gemeldet) die 42-Jährige schließlich rein zufällig im Auto gesehen und spontan verfolgt haben.
Noch vor der Glastüre des Klinikums soll er sie von hinten gepackt und in den Hals gestochen haben, verfehlte die Halsschlagader knapp. Dann soll er sie über zehn Mal mit einem Klappmesser geschnitten haben - alles dazu hier.
Während der Attacke soll er sie immer wieder gefragt haben: "Welchen Mann hast Du gerade?" Als schließlich zwei Zeugen auf die Bluttat aufmerksam wurden, rannte der 44-Jährige davon, wurde kurz darauf jedoch gefasst.
Bei der ersten Einvernahme bei der Polizei hatte der Georgier von einem Nagelzwicker gesprochen. Die Tatwaffe hatte der Angeklagte übrigens in einem Mistkübel entsorgt, wurde dabei gesehen. Und: Die ganze, blutige Attacke wurde auch von Überwachungskameras gefilmt.
„Ich war verzweifelt, wollte ihr nur Angst machen, sie hat sich im Gerangel selbst verletzt. Ich bin zu so etwas gar nicht fähig, ich liebe sie ja, habe ihr sogar Ringe und Blumen geschickt“, lamentierte der Angeklagte beim Prozess. Und er habe sie zufällig gesehen und das Messer auch nur zufällig bei sich geführt.
Sechs der acht Geschworenen entschieden schließlich: Es war ein Mordversuch. Die Strafhöhe: 13 Jahre Haft plus zehn Monate Widerruf, also in Summe 13 Jahre und zehn Monate gesiebte Luft für den Georgier. Dessen Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig und die Unschuldsvermutung gilt.
Hilfe für Betroffene
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Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
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