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Ex-Wega-Cop im Zweifel von Vergewaltigung freigespro...

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Christian S. ist 48 und seit er wegen Gewalt am Schubhäftling Bakary J. verurteilt wurde kein Wega-Beamter mehr. Die Ex-Freundin des Frühpensionisten warf ihm Vergewaltigung vor. Am Dienstag wurde er im Zweifel freigesprochen.

 

Die On-Off-Freundin, mit der er drei Jahre zusammen war, lernte S. kennen, weil er Kurse in Selbstverteidigung gegeben hatte. Dabei kamen sich die beiden näher. Im Bett legten sie eine harte Gangart ein. Obwohl Blutergüsse am Unterarm, am Knie und am Schenkel und eine Rötung am Kehlkopf festgestellt wurden, war das in den Augen des Schöffensenats nicht automatisch ein Beweis für seine Schuld. 

"Opfer" nutzte Fluchtmöglichkeiten nicht

Die Ex sprach von Gewalt und dass S. sie gewürgt habe. Doch für die Schöffen passte einiges nicht zusammen. In einem Restaurant habe sie ihm laut "wien.orf.at" Bier über den Kopf gelehrt und an seinen Autos Fahrzeugsperren angebracht. Hätte sie Angst gehabt, hätte sie sich das nicht getraut, argumentierten die Schöffen. In der Tatnacht sei der Ex-Wega-Beamte sowohl duschen als auch aufs Klo gegangen. Die Chancen zur Flucht nutzte die Frau nicht. Und schließlich war der Ex-Polizist überrascht als er von sich aus auf eine Polizeiinspektion ging und dort mit den Vergewaltigungsvorwürfen konfrontiert wurde. 

Auch Ex-Frau litt unter gewalttätigen Übergriffen

Es sagten beim Prozess auch drei Ex-Frauen bzw. -Freundinnen von S. aus. Zwei entschlugen sich der Aussage. Die 48-jährige Ex-Frau erzählte, dass sie seit 2012 Kontakt mit den neuen Freundinnen ihres Ex-Mannes gehabt hätte. Auch die Ex-Frau habe unter Übergriffen des Polizisten zu leiden gehabt und der anderen Frau deshalb zur Trennung geraten. "Es war klar, dass das wieder passiert", gab sie vor Gericht an. "Es gab die Gewaltsituation, dann war alles gut, dann wieder Gewalt, dann war wieder alles gut."

"Selbsthilfegruppe" vs. "Hexentreffen"

Zwischen drei der vier Frauen kam es zu Treffen. "Das war wie eine kleine Selbsthilfegruppe". Die Verteidigerin freilich nannte sie "Hexentreffen", bei denen die Frauen Vergewaltigungsvorwürfe ausgeheckt hätten.

Christian S. wurde schließlich im Zweifel freigesprochen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.