Steiermark

Ex will ihr das Kind (4) wegnehmen – Mama untergetaucht

Ein Familiendrama spielt sich derzeit in der Steiermark ab: Ein Amerikaner will seine Tochter in die USA bringen, deren Mutter versteckt sie nun. 

Clemens Pilz
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Anwältin Irmi Neumann vertritt die Grazerin.
Anwältin Irmi Neumann vertritt die Grazerin.
Harald Tauderer

Verhärtete Fronten im Obsorgestreit um eine 4-Jährige in Graz: Die Mutter des Mädchens ist mit ihrer Tochter untergetaucht, damit der US-Vater die Kleine nicht abholen und nach Amerika bringen kann.

Hintergrund des interkontinentalen Rosenkriegs: Die heute 28-jährige Steirerin hatte mit ihrem Mann, einem US-Bürger, in den USA gelebt. Im Sommer 2021 kehrte das Paar samt der gemeinsamen Tochter in die Steiermark zurück, um dort zu urlauben. Der Vater flog anschließend wieder alleine in seine Heimat und erklärte sich gegenüber der Gattin – laut deren Anwältin Irmi Neumann auch schriftlich – damit einverstanden, dass die Tochter zumindest bis zur Entwicklung einer Kinder-Impfung gegen das Coronavirus in Österreich bleiben könne.

US-Gericht entschied für den Vater

Nachdem der Mann wieder in den USA angekommen war, flatterten der Doppelstaatsbürgerin allerdings aus heiterem Himmel die Scheidungspapiere ins Haus. Seither tobt ein Rechtsstreit, denn beide Seiten sind entschlossen, das Kind nicht abzugeben. Ein US-Gericht schrieb letztlich dem Vater das alleinige Sorgerecht zu, das Bezirksgericht Fürstenfeld erkannte diese Entscheidung an. Der Vater reiste letzte Woche nach Österreich und wollte die 4-Jährige unter Polizeigeleit abholen. Doch die Mutter war zu diesem Zeitpunkt mit dem Mädchen schon untergetaucht.

Bei der Staatsanwaltschaft Graz liegt nun eine Anzeige wegen Kindesentziehung gegen die Mutter vor, auch von einem Haftbefehl aus den USA ist die Rede. Anwältin Neumann will die Causa unterdessen vor den Obersten Gerichtshof bringen. Gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts brachte sie Rechtsmittel ein, aufschiebende Wirkung hat dies aber nicht. Direkter Kontakt zur untergetauchten Mutter und ihrer Tochter bestehe laut der Anwältin nicht, ihnen dürfe es aber den Umständen entsprechend gut gehen.

"Kindeswohl nicht berücksichtigt"

Neumann betont: "Meine Mandantin hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Das US-Gericht hat entschieden, ohne sie oder das Kind jemals zu sehen. In Obsorgeangelegenheiten ist aber stets das Kindeswohl zu berücksichtigen und nach der Rechtslage in Österreich würde die 4-Jährige zu ihrer Hauptbezugsperson kommen. Und diese ist eindeutig die Mutter."

Jurist Gottfried Berdnik setzt sich für die Interessen des Vaters ein.
Jurist Gottfried Berdnik setzt sich für die Interessen des Vaters ein.
zVg

Gutachten den US-Behörden nicht vorgelegt?

Der Anwalt des Vaters verwies nun gegenüber "Heute" darauf, dass sich die Mutter im Sorgerechtsverfahren am Los Angeles District Court nicht beteiligt habe und auch psychologische Gutachten, die ihr dem Vernehmen nach zugunsten gekommen wären, nicht vorgelegt hätte. "Es ist ein sehr tragischer Fall", so Gottfried Berdnik. "Aber dazu haben wir ein Haager Übereinkommen, damit die Leute nicht das Recht in die eigene Hand nehmen."

Die Staatsanwaltschaft in den USA habe nun einen internationalen Haftbefehl beantragt, um die Mutter zu finden. Der Darstellung des Mannes zufolge offenbarte die Österreicherin erst wenige Tage vor dem geplanten Rückflug in die USA, dass sie mit dem Kind in Österreich bleiben wolle. Ihr Ehemann musste aus beruflichen Gründen wieder in die Vereinigten Staaten reisen und ergriff schließlich rechtliche Schritte.