Österreich
Existenz von Gaskammern geleugnet! 10.000 € Strafe
Ein Welser Rechtsanwalt hatte laut Kollegen in einer Verhandlung die Existenz von Gaskammern in Mauthausen geleugnet – 10.000 Euro Strafe.
Vor mehr als zwei Jahren, genauer gesagt im März 2016, hatte der Beschuldigte vor Gericht einen wegen Hasspostings angeklagten Mann vertreten.
In seinem Schlussplädoyer sagte er dann wörtlich: "Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war."
Anschließend leitete die Welser Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt ein, wollte auch Anklage erheben. Nach „Ersuchen" des Weisungsrates nahm sie dann aber wieder Abstand davon. Er habe über das Ziel hinausgeschossen, nicht aber den Holocaust an sich geleugnet.
Verwaltungsstrafe erfolglos bekämpft
Der Welser wurde schließlich wegen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts zu einer Verwaltungsstrafe von 250 Euro verdonnert. Das bekämpfte er erfolglos bis zum Verfassungsgerichtshof.
Doch jetzt folgte die Wende. Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer verurteilte den Kollegen nach dem Disziplinarstatut wegen Verletzung der Berufspflichten und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes in nicht öffentlicher Sitzung zu 10.000 Euro Geldstrafe.
Das Urteil erging bereits vor Monaten, ist mittlerweile rechtskräftig. Den Betrag soll der Verurteilte bereits überwiesen haben.
(mip)