Politik

Experte deutet Maskenpflicht nur für Ungeimpfte an

Der Rechtswissenschafter Bernd-Christian Funk sagt, man darf nicht nur, sondern muss sogar rechtlich zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden.

Rene Findenig
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Maskenpflicht nur für Ungeimpfte? Man wird vorsehen müssen, dass es Unterscheidungen gibt, sagt der Experte.
Maskenpflicht nur für Ungeimpfte? Man wird vorsehen müssen, dass es Unterscheidungen gibt, sagt der Experte.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Seit Wochen wird darüber diskutiert, ob man juristisch gesehen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden und der einen Gruppe Maßnahmen auferlegen kann, die für die andere nicht gelten. Es würde dem Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung widersprechen, wenn man diese Unterscheidung nicht treffen würde, sagt nun der Rechtswissenschafter Bernd-Christian Funk im Ö1-"Morgenjournal": "Prinzipiell ist sehr wohl zwischen geimpft und nicht geimpft zu unterscheiden."

Ausschlaggebend seien laut dem Experten nämlich die medizinischen und epidemiologischen Konsequenzen. Dass auch Geimpfte auf den heimischen Intensivstationen landen, ändere das nicht: "Das hängt von den Größenverhältnissen ab. Solange feststeht, dass der Impfschutz eine wirksame Maßnahme gegen Infektionen und die Weitergabe von Infektionen ist, kann es durchaus in Einzelfällen Durchbrechungen geben. Aber das wäre kein ausreichender Grund, die gesamte Maßnahme in Frage zu stellen."

Genesene müssten gleichgestellt werden

Der angedachte Stufenplan der Regierung mit Verschärfungen beim Erreichen bestimmter Spitalskapazitäten soll bundesweit gelten. Wäre regional je nach Situation nicht besser? Zuständig für die Pandemiebekämpfung sei der Bund, so Funk, er könne aber sehr wohl regionale Differenzierungen treffen – das hänge davon ab, wie sich die Dinge faktisch entwickeln würden und welche Erwartungen man mit den notwendigen Maßnahmen verknüpfen könne.

Genesene müssten eigentlich wie Geimpfte behandelt werden, wenn sich herausstelle – "und dafür spricht ja vieles" –, dass Genesene über einen bestimmten Zeitraum einen ähnlichen Schutz vor dem Virus wie Geimpfte hätten, so der Experte. Man müsste dann schon "besondere Gründe finden", diese Gruppen nicht gleichzustellen, Stichwort 2G, so Funk. Zwar werden Geimpfte und Ungeimpfte in der Gastronomie unterschiedlich behandelt, bei der Maskenpflicht sind aber alle den Regeln unterworfen. Müsste das nicht auch anders sein?

Kommt Maskenpflicht nur für Ungeimpfte?

"Maskenpflicht ist nicht das Gleiche wie das Anknüpfen an geimpft oder ungeimpft. Auch hier kann man und wird auch nötigenfalls vorsehen müssen, dass es Unterscheidungen gibt. Das hängt jetzt dann wieder davon ab, welche Informationen bestehen, welche Evidenz damit verbunden ist und was man aus epidemiologischer Sicht daraus ableiten kann", sagt Funk.

Dass es letztlich dann auch noch eine Unterscheidung zwischen Menschen gibt, die sich nicht impfen lassen können und jenen, die sich nicht impfen lassen wollen, das sei aber laut Funk schwierig gleichheitskonform durchzuführen.

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