Wirtschaft

Experte erklärt, wann sich Lage wieder entspannen wird

"Der Energiekostenzuschuss ist ein notwendiger erster Schritt, aber leider schaut ein Teil der Händler durch die Finger", sagt Handelsobmann Trefelik.

Der Bundesspartenobmann im Handel Rainer Trefelik
Der Bundesspartenobmann im Handel Rainer Trefelik
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"Die lange erwarteten Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss liegen nun vor. Für manche Händler ist das eine wichtige Hilfe. Doch für viele ist der Eingangswert von 3 Prozent des Produktionswertes zu hoch angesetzt und ein Teil der Handelsbetriebe schaut so gänzlich durch die Finger", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Denn, dass der Energiekostenzuschuss erst dann beantragt werden kann, wenn die Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswerts ausmachen, sei für viele Händler eine schwer zu überwindende Einstiegshürde: "Der Handel ist ja nicht per se energieintensiv. Aber wenn sich die Energiepreise innerhalb weniger Monate vervielfachen, kann man sich ausrechnen, was das bei einer Branche mit traditionell geringen Margen bedeutet", sagt Trefelik.

"Betrachtungszeitrum nicht passend"

Zwar sei positiv zu werten, dass es eine Pauschalierung für kleine Betriebe geben soll und 2022 als Basisjahr für die Berechnung der drei Prozent herangezogen werden kann. "Aber der Betrachtungszeitraum ab Februar 2022 ist für viele Händler dennoch nicht passend. Die Explosion der Energiepreise ging erst danach richtig los", sagt Trefelik, der auch nicht davon ausgeht, dass sich die Situation rasch bessern wird.

"Aus diesem Grund brauchen wir neben einer Lockerung der Einstiegshürde von drei Prozent auch eine Verlängerung des Förderzeitraums. Um die Kostensteigerung der Handelsbetriebe merklich abzufedern, bräuchten wir den Energiekostenzuschuss nicht bis September, sondern mindestens bis Mitte 2023", fordert Trefelik.

Ebenso sei in allen Stufen des Energiekostenzuschusses eine Berücksichtigung der gestiegenen Treibstoffpreise nötig. "Die Logistikkosten sind im Handel ein wichtiger Kostenfaktor. Noch dazu, wo es jetzt mit Oktober durch die CO2-Bepreisung eine zusätzliche Verteuerung geben wird und im Jänner womöglich schon die nächste Stufe der CO2-Steuer wirksam wird. Diese Kosten müssen die Handelsbetriebe beim Energiekostenzuschuss geltend machen können", fordert Trefelik.

"Wichtige erste Maßnahme"

In Summe sieht der Handelsobmann den Energiekostenzuschuss daher zwar als "wichtige erste Maßnahme" an, für die es aber Nachbesserungen brauche. Schließlich sei die Situation im Handel aufgrund der Nachwehen der Corona-Krise und der aufgrund des Ukraine-Kriegs neuerlich getrübten Kauflaune weiter sehr angespannt.

Und an den Kunden weitergeben könne man die Preissteigerungen gerade in so einer Situation nicht. "Wichtig ist daher, dass weitere Maßnahmen auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene folgen. Denn erst, wenn es gelingt, den Strompreis vom Gaspreis zu entkoppeln, wird sich die Lage nachhaltig entspannen", ist Trefelik überzeugt.

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