Österreich

Explosion in Hernals: Mieter wurde festgenommen

Heute Redaktion
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Die Explosion im Haus auf der Hernalser Straße ist offenbar von dem Mieter der Wohnung selbst herbeigeführt worden. Laut ersten Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Wien dürfte es sich um eine Gasexplosion gehandelt haben. Unmittelbar vor dem Vorfall war von einem Gerichtsvollzieher, einem Schlosser sowie zwei Vermietern versucht worden, die Wohnung zu öffnen, nachdem der darin anwesende Mieter Anton S. (55) nicht geöffnet hatte. Im Zuge der Öffnung dürfte sich das Gas in der Wohnung entzündet haben.

 

Bei dem Feuerinferno wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand vier Personen – darunter ein ein Monate alter Säugling – schwer, weitere neun Personen leicht verletzt. Das Baby, ein Mädchen, wurde von Mauerteilen am Kopf getroffen. Nach notfallmedizinischer Erstversorgung vor Ort kam das Kind in ein Krankenhaus. Dort konnten die Ärzte inzwischen "leichte Entwarnung" geben.

Ein Mann erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Das betroffene Wohnhaus sowie das Nachbarhaus mussten von der Feuerwehr evakuiert werden. 

Mieter Anton S., der delogiert werden sollte, war zum Zeitpunkt der Explosion allein in der Wohnung. Ort der Detonation war nach Angaben der Feuerwehr eine Wohnung in einem Gebäudeteil des Hauses, das hofseitig liegt. Er wurde im Krankenhaus festgenommen.

Durch die Wucht waren viele Fenster zerborsten. Das Haus ist aus jetziger Sicht nicht einsturzgefährdet. Die Brandwohnung wurde am Vormittag auf statische Schäden untersucht. Danach beginnt für die Einsatzkräfte die Suche nach der genauen Ursache der Explosion, so Feuerwehrsprecher Christian Feiler.

Die geretteten Menschen wurden in Bussen untergebracht. Neben zahlreichen Kräften von Polizei, Rettung und der Feuerwehr waren auch ein Kriseninventionsteam der Stadt Wien und des Innenministeriums im Einsatz. Brandermittler des Landeskriminalamtes Wien haben vor Ort die Ermittlungen zu den Hintergründen der Explosion aufgenommen. Der ebenfalls verletzte Mieter jener Wohnung, wo der Ausgangspunkt der Explosion war, gilt als tatverdächtig, die Explosion vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt zu haben.