Wirtschaft
Facebook ändert Regeln für Jugendliche ab Mai
Eltern können stärker auf Facebook-Konten von Kindern unter 16 Jahren zugreifen. Auch die Gesichtserkennung kommt wieder.
Eltern von jugendlichen Facebook-Nutzern unter 16 Jahren können künftig mitentscheiden, ob die Teenager in dem sozialen Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben. Facebook reagiert damit auf die neue Datenschutz-Verordnung der EU, die ab Mai gilt.
Die Eltern werden auch zustimmen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.
Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundverordnung nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu checken. Das Online-Netzwerk will aber "angemessene" Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu überprüfen.
Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt, heißt es. Zugleich können Nutzer weiterhin aufgefordert werden, ihr Alter zu belegen, wenn Facebook glaubt, dass sie jünger als 13 Jahre sind.
Gesichtserkennung kommt zurück
Mit der Datenschutzverordnung wird Facebook ab 25. Mai auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion zurückbringen, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden können.
Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa erstmals 2011 aktiviert, stieß dabei aber auf geharnischten Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich 2012, die dabei gewonnenen Daten wieder zu löschen.
Ausdrückliche Zustimmung
Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt.
Die Gesichtserkennung soll in Europa zunächst nur für Facebook selbst verfügbar gemacht, nicht für die Töchter-Unternehmen Instagram und WhatsApp. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet.
Neue Datenschutz-Werkzeuge
Das Online-Netzwerk bekräftigte am Mittwoch auch, dass die von der Grundverordnung vorgeschriebenen Datenschutz-Werkzeuge für Nutzer weltweit verfügbar sein werden. Sie könnten aber etwas später oder in etwas abgewandelter Form eingeführt werden, hieß es. Der Datenschutz bei Facebook steht gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den Skandal um den Abfluss der Informationen von Millionen Nutzern an die dubiose Analysefirma Cambridge Analytica. (GP)