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Vater durch Facebook als Kinderschänder enttarnt

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: imago stock & people

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Rheinland-Pfalz) hat Anklage gegen einen 45-jährigen Familienvater erhoben, der seine eigene, erst vier Jahre alte Tochter sexuell missbraucht haben soll.

Dem Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis werden laut den Behördenangaben von Dienstag schwerer sexueller Missbrauch, das Verabreden zu einem Verbrechen, die Verbreitung sowie der Besitz kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt.

Bereits vor einem knappen Jahr waren die Ermittlungen in Folge einer Anzeige durch das National Center For Missing and Exploited Children (NCMEC) ins Rollen gebracht worden. Die halbstaatliche Organisation wurde laut deutschen Medienberichten von Facebook darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Profil des Deutschen Bilder mit kinderpornografischen Inhalten hochgeladen und an andere Nutzer verbreitet wurden. Über verschiedene Stellen landete der Fall schließlich am Tisch der Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

Im Rahmen des eingeleiteten Verfahrens wurde am 18. Juli 2019 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden mehrere Geräte und Speichermedien sichergestellt, auf denen später weiteres Kinderporno-Material entdeckt wurde. Dabei wurde der schreckliche Verdacht, dass die Fotos den Familienvater beim sexuellen Missbrauch an seiner eigenen Tochter zeigen, nochmals erhärtet. Das kleine Mädchen und sein 10 Jahre alter Bruder wurden in Folge in die Obhut des Jugendamts übergeben.

Zu Missbrauch von Kleinkind verabredet

Dann geschah offenbar lange nichts. Erst fünf Monate später, am 16. Dezember, wurde der Verdächtige schließlich festgenommen, nachdem er sich über WhatsApp über pädophile Neigungen unterhalten und dabei erneut kinderpornografisches Material genutzt hatte.

Zudem soll der Mann mit einer 54-Jährigen den sexuellen Missbrauch ihrer 17 Monate alte Enkeltochter "bei nächster Gelegenheit" verabredet haben.

Bei einer zweiten Hausdurchsuchung wurden wieder zahlreiche Schriften, Bilder und Videos gefunden. Die Auswertung des Materials würde aber noch andauern, heißt es seitens der Generalstaatsanwaltschaft. Es könnte also durchaus sein, dass zu den eingangs genannten Anklagepunkten noch weitere dazukommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.