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Facebook-Klage in Wien nicht zulässig

Heute Redaktion
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Bild: Screenshot YouTube

Die Sammelklage gegen Facebook ist wegen angeblicher Datenschutzverstöße in Wien nicht zulässig. Initiator Max Schrems kündigte gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Rechtsmittel an.

Die ist wegen angeblicher Datenschutzverstöße in Wien nicht zulässig. Initiator Max Schrems kündigte gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Rechtsmittel an.

Um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen, hatte Schrems eine Sammelklage mit über 25.000 Unterschriften eingebracht. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Die Sammelklage sei wichtig, „weil es darum geht, dass unsere Daten online sicher sind“, hatte Schrems bei der Verhandlung im April argumentiert.

Die Rechtsvertreter von Facebook hatten dem Wiener Studenten vorgeworfen, die Klage aus finanziellen Interessen und zum Zweck der Aufmerksamkeitserregung eingebracht zu haben. Die Richterin folgte in zwei Punkten der Argumentation von Facebook: "Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich“ . Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als gewöhnlicher "Verbraucher". Dass der „Schadensort“ in Wien liegt, sei weiters nicht ordentlich vorgebracht worden.

Schrems dazu: „Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei“. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

Schrems Anwalt in einer Stellungnahme: „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte.“ Er kündigte an, zum Obersten Landesgericht zu gehen.