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Facebook muss Glawischnig-Hasspostings weltweit löschen

Drei Jahre und ein EuGH-Urteil später ist klar: Facebook muss weltweit bestimmte Hasspostings gegen Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig löschen.

Leo Stempfl
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Eva Glawischnig ist zurückgetreten
Eva Glawischnig ist zurückgetreten
(Bild: Helmut Graf)

Das Match Eva Glawischnig gegen Facebook ist nun endgültig zu Gunsten der ehemaligen Grünen-Chefin entschieden worden. Diese forderte 2017 von Facebook, alle Postings, die sie etwa als "miese Volksverräterin" beleidigten, zu löschen bzw. die Veröffentlichung zu unterlassen. Dazu sollten auch wort- und sinngleiche Äußerungen zählen.

Facebook argumentierte, unmöglich weltweit verhindern zu können, dass alle sinngleichen Äußerungen gepostet werden und ging deswegen in Revision an den Gerichtshof der Europäischen Union. Dieses sah keinen Widerspruch zum EU-Recht, das letzte Wort sollte deswegen der österreichische OGH haben, dessen Entscheidung die Grünen am Donnerstag bekanntgaben.

Korrupter Trampel

Zu den sinngleichen Äußerungen in Bezug auf Glawischnig zählen auch die Begriffe "korrupter Trampel" und der Vorwurf, Mitglied einer "Faschistenpartei" zu sein. Facebook muss es dem Urteil zufolge verhindern, dass Bilder Glawischnigs in Kombination mit solchen Behauptungen veröffentlicht und verbreitet werden.

"Das vorliegende Urteil unterstreicht, dass Facebook laufend Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung begeht. Es zeigt uns aber auch, wie wichtig die vereinfachte und beschleunigte Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung von Hass im Netz ist", sagt Sigrid Maurer, Klubchefin der Grünen in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.