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Facebook-Sammelklage nun vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt die Zulässigkeit der weltweiten "Datenschutz-Sammelklage" gegen Facebook.

Heute Redaktion
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Die Datenschutz-Klage von Maximilian Schrems gegen Facebook wird weiter geprüft.
Die Datenschutz-Klage von Maximilian Schrems gegen Facebook wird weiter geprüft.
Bild: Helmut Graf

Im August 2014 hat der Österreicher Max Schrems, selbst ein Facebook-Nutzer seit 2008, eine Klage gegen das soziale Netzwerk zu einer Vielzahl von kommerziellen Datenschutzverletzungen bei Gericht in Wien eingebracht. 25.000 Personen haben sich der Klage angeschlossen und ihre Rechte an ihn abgetreten, um eine "Sammelklage österreichischer Prägung" zu bilden.

Viele Betroffene geben dabei ihre Ansprüche an einen Betroffenen ab, dieser kann dann im Namen aller Betroffener die Ansprüche in nur einem Verfahren geltend machen. Die Geltendmachung erfolgt gemeinnützig. In einem parallelen Verfahren zwischen Facebook und Schrems vor dem irischen High Court geht es aktuell um die Kooperation zwischen Facebook und der NSA beim sogenannten PRISM-Programm.

Missbrauch von Nutzerdaten

Das irische Verfahren führte 2015 zum "Safe Harbor"-Urteil C-362/15, in welchem der EuGH das EU-US-Datentransferabkommen kippte. Das Verfahren landete im Februar 2017 ein zweites Mal vor dem irischen Gericht, hat jedoch nichts mit der österreichischen Sammelklage zu tun. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren der gleichen Parteien: In Irland geht es primär um US-Massenüberwachung, in Österreich primär um den kommerziellen Missbrauch von Nutzerdaten.

Facebook argumentierte, dass die "Sammelklage österreichischer Prägung" aus einer Vielzahl von Gründen unzulässig wäre, zum Beispiel, dass nur die irische Datenschutzbehörde zuständig wäre.

Nachdem der Fall seinen Weg durch die österreichischen Instanzen gegangen ist, sind davon nur zwei Einsprüche von Facebook übrig geblieben, die vom österreichischen Obersten Gerichtshof dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Jahrelange Diskussion

Erst wenn die Zuständigkeit der Gerichte in Österreich geklärt wurde, wird das Verfahren auch inhaltlich eröffnet. Schrems: "Bisher diskutieren wir seit drei Jahren darüber vor welchem Gericht wir den Inhalt der Klage diskutieren können, ob in Österreich, Irland, Kalifornien oder nirgends. Facebook ist im Zweifel natürlich für 'nirgends'."

Nach der Anhörung wird voraussichtlich der Generalanwalt sein Gutachten nach der Sommerpause veröffentlichen. Das endgültige Urteil des EuGH sollte dann Ende des Jahres fertig sein. Nach der Vorabentscheidung des EuGH wird das Verfahren dann wieder vor den österreichischen Gerichten fortgesetzt. (red)