Österreich

Fahne mit Hakenkreuz aufgehängt - verurteilt

Heute Redaktion
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Der Angeklagte wurde in Ried zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde in Ried zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Bild: justiz.gv.at

In Ried ist ein Mann (38) zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er unter anderem eine Hakenkreuzfahne in seiner Wohnung aufgehängt hatte.

Wegen Wiederbetätigung musste sich der gebürtige Deutsche am Landesgericht Ried verantworten. Ins Rollen kam der Fall, da der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft eine Hakenkreuzfahne, die auch von draußen gut sichtbar war, in seinem Wohnzimmer aufgehängt hatte.

Der Angeklagte gab den Besitz offen zu, sagte: "Ja, ich habe die Hakenkreuzfahne in meinem Wohnzimmer aufgehängt". Als Begründung gab er an, er sei eben an Geschichte interessiert.

Im Zuge einer Durchsuchung seiner früheren Wohnung im Bezirk Ried fanden die Beamten aber weitere Gegenstände und Fotos mit klarem Bezug zum Nationalsozialismus.

Nazi-Tätowierungen

Zudem hat der 38-Jährige einen SS-Totenkopf mit der Aufschrift "Meine Ehre heißt Treue" und SS-Runen riesengroß auf seiner Brust und seinem Arm tätowiert.

Laut Anklage hat der Gärtner, der mittlerweile im Bezirk Gmunden lebt, seine Nazi-Tätowierungen öffentlich zur Schau gestellt und Fotos davon per Mail an Freunde verschickt.

Der Angeklagte beteuerte immer wieder, dass er seit vielen Jahren nichts mehr mit der rechten Ideologie zu tun habe.

Fahne unübersehbar aufgehängt

Dass er die Fahne von Herbst 2015 bis Mai 2016 unübersehbar aufgehängt hatte, kann er sich selber nicht erklären. Er meinte: "Ich hab halt ein Problem damit, Sachen wegzuschmeißen. Ich wollte sie demnächst alle schlichten."

Eine Uhr mit einem Hakenkreuz und eine Weinflasche mit der Aufschrift "Adolf Hitler – European Tour 1939–1945", habe er geschenkt bekommen.

Zufall soll es, so der Angeklagte, auch gewesen sein, dass er bei einem Motocross-Rennen in Ungarn ausgerechnet die Startnummer 88 (Heil Hitler) zugelost bekam. Diese klebte danach jahrelang auf seinem Auto.

Mit Ausnahme eines Punktes sprachen die Geschworenen den Beschuldigten schuldig. Der Richter verurteilte ihn zu 14 Monaten bedingter Haft – rechtskräftig.





(mip)

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