Geschwindigkeitsüberschreitungen sind eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Daher geht die Polizei unermüdlich gegen Lenker vor, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
So auch am Samstag gegen 23.30 Uhr auf der A23, wobei Beamte der Landesverkehrsabteilung bei einem PKW-Lenker die Nachfahrt aufnahmen.
Im Zuge dieser Nachfahrt konnte eine geeichte Geschwindigkeit von 216 km/h – ohne Abzug der Messtoleranz 228 km/h – festgestellt werden.
Der 20-jährige Probeführerscheinbesitzer zeigte sich zuerst uneinsichtig, gab aber schlussendlich gegenüber den Beamten sein Fehlverhalten zu.
Die Behörde klärt nun, ob das Fahrzeug, das auf den Vater des 20-Jährigen zugelassen ist, beschlagnahmt wird.
Der Führerschein des 20-Jährigen wurde vorläufig abgenommen. Eine Alkoholkontrolle verlief negativ.