Österreich

Fahrerflucht: 2.318 Unfälle mit Verletzten

2.318 Unfälle mit Personenschaden haben laut ÖAMTC am Donnerstag im Vorjahr eine Fahrerflucht nach sich gezogen.

Heute Redaktion
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Erst vergangenen Sonntagabend kam es zu einem tödlichen Unfall mit Fahrerflucht bei Hausleiten.
Erst vergangenen Sonntagabend kam es zu einem tödlichen Unfall mit Fahrerflucht bei Hausleiten.
Bild: privat

2.318 Unfälle mit Personenschaden haben laut ÖAMTC am Donnerstag im Vorjahr eine Fahrerflucht nach sich gezogen. Dabei wurden mehr als 2.600 Menschen verletzt, fünf kamen ums Leben. Für die Jahre 2012 bis 2018 gab es rund 12.000 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden. Demnach flüchten pro Jahr etwa 2.000 Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder getötet wurden.

"Insgesamt dürfte die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst", erläuterte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger in einer Aussendung. Die mit Abstand meisten Fahrerfluchtunfälle ereigneten sich 2018 übrigens in Wien (590), gefolgt von Oberösterreich (386) und Niederösterreich (358).

Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

"Grundsätzlich ist jeder Unfall eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Eine Entschuldigung, sich der Verantwortung zu entziehen, ist das freilich nicht", sagte Seidenberger. "Auch wenn es im ersten Moment noch so unangenehm sein mag, sich der Situation zu stellen – die Konsequenzen einer Flucht sind in der Regel wesentlich schlimmer."

Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man laut ÖAMTC mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (je nach Schwere der Verletzung). Viele Fahrerflüchtige sind aus der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen Verkehrsteilnehmer; die meisten Fahrerfluchtunfälle ereigneten sich 2018 zwischen Mai und September.

Tödlicher Unfall mit Fahrerflucht

Zu einem tödlichen Verkehrsunfall war es erst vergangenen Sonntagabend in Hausleiten (Bezirk Korneuburg) gekommen. Laut Polizei kollidierten zwei Fahrzeuge, wonach in Folge eines der beiden gegen einen Baum prallte. Der 26-jährige Lenker verstarb dabei. Der Lenker des zweiten Fahrzeugs - laut Polizei handelt es sich vermutlich um einen Geländewagen - beging Fahrerflucht ("Heute" berichtete).

Tipps der Verkehrspsychologin bei einem Unfall:

- Auch, wenn es leicht gesagt ist: Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben. Das gilt sowohl für Blechschäden als auch für Unfälle mit Personenschaden.

- Bei Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei und/oder die Rettung zu alarmieren. Die "Blaulichtsteuer" entfällt in diesem Fall. Außerdem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher.

- Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken. Man muss den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist.

- Kann sich ein Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber immer die Exekutive geholt werden, auch wenn es "nur" ein Sachschaden sein sollte.

(wes)