Niederösterreich

Fahrlässige Tötung von Freundin kostet läppische 120 €

Es sollte die erste Ausfahrt der 17-Jährigen nach bestandener Führerscheinprüfung werden. Ihre beste Freundin überlebte die Fahrt zum Imbiss nicht.

Leo Stempfl
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Die Unfallstelle im Bezirk Zwettl
Die Unfallstelle im Bezirk Zwettl
Thomas Lenger

Erst am Tag des Unfalls hat die Waldviertlerin ihre Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt. Das sollte gefeiert werden, mit einem Ausflug zu einem Schnellrestaurant. Mit im Wagen waren drei Freundinnen, alle 16 Jahre alt. Es war bereits dunkel, als sie sich in einem Seat Ibiza auf den Weg machten. Vor einer Rechtskurve im Bezirk Zwettl steht ein Schild, das eine gefährliche Kurve anzeigt. "Und im nächsten Moment habe ich bemerkt, dass es gescheppert hat", so die Fahranfängerin.

Der Wagen krachte gegen einen Baum, das Wrack fing Feuer, nachkommende Lenker leisteten Erste Hilfe. Die Lenkerin selbst rief die Rettung, denn eines der vier Mädchen konnte sich nicht selbst aus dem Wagen befreien. Die 16-Jährige erlitt ein stumpfes Brustkorb- und Bauchtrauma mit Organquetschungen und Rupturen der Lungen, der Leber, der Milz sowie der rechten Niere. "Sie war meine allerbeste Freundin", erklärte die Angeklagte im Rahmen der ersten Verhandlung 2019.

Erstinstanzliche Verurteilung

Vier Monate nach dem Vorfall, der sich am 17. Oktober 2018 ereignet hat, wurde die 17-Jährige verurteilt. Sie bekannte sich der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig, bestritt aber die grobe Fahrlässigkeit. Ihr Verteidiger sprach davon, dass der Vorfall die junge Frau ihr Leben lang begleiten wird. Schließlich musste sie den eigens verschuldeten Tod ihrer besten Freundin mitansehen.

"Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt (einer Tötung, Anm.) als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war." (§ 6 Abs 3 StGB)

Der Richter warf ihr vor, mit veralteten Reifen und überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit in eine gefährliche Kurve eingefahren zu sein. Mildernd wirkte sich hingegen das Geständnis sowie das richtige Verhalten nach der Tat aus. Trotzdem lautete das Urteil sechs Monate bedingte Haft.

Urteil aufgehoben: Geldstrafe

Das Oberlandesgericht Wien hob den Schuldspruch auf. Am Donnerstag erging nun das zweite Urteil in Krems. Dieser, noch nicht rechtskräftige, Schuldspruch lautet auf 480 Euro teilbedingter Geldstrafe. Von den 120 Tagessätzen zu je vier Euro wurden ihr 90 (360 Euro) bedingt nachgesehen, weswegen sie insgesamt 120 Euro zu zahlen hat. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.