Österreich

Fall Hirtzberger: Antworten vom Gutachter bis April

Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Hirtzberger sollen die Gutachter-Antworten jetzt Ende April vorliegen.

Heute Redaktion
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Helmut Osberger beim Prozess am Gericht in Krems.
Helmut Osberger beim Prozess am Gericht in Krems.
Bild: picturedesk.com

Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall des 2008 mit einer präparierten Praline vergifteten Wachauer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger sollen Antworten des Sachverständigen auf Fragen des Landesgerichts Krems Ende April vorliegen. Diese drehen sich um das Strychnin im Mon Cheri, mit dem der Ortschef vergiftet wurde. Danach entscheidet ein Richtersenat über eine Wiederaufnahme.

Der Wiederaufnahmeantrag war im Oktober 2018 eingelangt. Der Verurteilte stützt sich auf zwei neue Gutachten, die sich mit der Strychnin-Menge im Hohlraum der vergifteten Praline beschäftigen. Dazu hat der Wiederaufnahmesenat Fragen an den gerichtsmedizinischen Gutachter gerichtet - um zu klären, ob tatsächlich neue Beweismittel vorliegen, erläuterte Sprecher Ferdinand Schuster ("Heute" berichtete).

Landesgericht Krems macht Druck

Der Gutachter wurde mit einem Schreiben vom 23. November 2018 beauftragt, zum Fragenkatalog Stellung zu nehmen, teilte das Gericht in einer Aussendung mit. Die Beantwortung sei zuerst innerhalb von acht Wochen aufgetragen worden, die Frist wurde aber aufgrund hoher Arbeitsauslastung des Sachverständigen bis Ende März 2019 verlängert. "Da in der Zwischenzeit die Beantwortung der Fragenliste noch nicht bei Gericht eingelangt ist, wurde die Beantwortung durch das Landesgericht Krems urgiert. Der Sachverständige hat nach dieser Urgenz vom 9. April 2019 die Übermittlung mit Ende April avisiert", hieß es in der Aussendung.

Erachtet der Drei-Richter-Senat die Beweismittel als geeignet, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung zu begründen, kommt es zu einer erneuten Durchführung des Strafverfahrens. Werden geeignete Beweismittel verneint, wird der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen.

Wegen Mordversuchs an dem Lokalpolitiker verbüßt ein Heurigenwirt aus Spitz eine lebenslange Freiheitsstrafe. Helmut Osberger war in der Nacht auf den 21. Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Im März 2009 verwarf der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde sowie die Berufung gegen das Strafausmaß. Der Berufung gegen die Strafhöhe des Staatsanwalts kam der OGH nach und erhöhte die zuerst verhängten 20 Jahre Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. (wes)