Österreich

Fall Hirtzberger: Urteil ist für Anwalt "aufzuheben"

Im Fall Hirtzberger hat sich der neue Anwalt des Verurteilten gemeldet: Sein Mandant sei "unschuldig!"

Heute Redaktion
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Der Angeklagte Helmut O. vor Verhandlungsbeginn 2018; der vergiftete Bürgermeister Hannes Hirtzberger (r.).
Der Angeklagte Helmut O. vor Verhandlungsbeginn 2018; der vergiftete Bürgermeister Hannes Hirtzberger (r.).
Bild: picturedesk.com/Archiv

Im Fall Hirtzberger hat sich am Dienstag der neue Rechtsvertreter des vor mehr als zehn Jahren Verurteilten gemeldet. Sein Mandant sei "unschuldig! Die ihm angelastete Tatbegehung ist physikalisch, chemisch und medizinisch unmöglich. Die seinerzeitige Verurteilung ist daher aufzuheben!", teilte der Wiener Anwalt Adrian Hollaender schriftlich mit.

Ungenaue und widersprüchliche Expertisen des Gerichtsgutachters seien von vier renommierten Universitätsprofessoren in Österreich und Deutschland "massiv in Zweifel gezogen" worden. Laut Hollaender würden mittlerweile Gutachten führender Wissenschafter - etwa vom Vorstand des Pharmakologischen Instituts der Medizinischen Universität Wien - vorliegen, "denenzufolge die Tat nicht in der seinerzeit angenommenen Art und Weise erfolgt sein kann".

Der beschuldigte Heurigenwirt - im Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt, im März 2009 erhöhte der Oberste Gerichtshof (OGH) auf lebenslang - sei daher "vollständig entlastet", so der Anwalt. "Der Wiederaufnahmeantrag wurde folglich in diesem Sinne ergänzt. Nun obliegt dem Landesgericht Krems die Entscheidung darüber."

Die Wiederaufnahme war im Oktober 2018 beantragt worden. Der Verurteilte stützt sich auf zwei neue Gutachten, die sich mit der Strychnin-Menge im Hohlraum der vergifteten Praline beschäftigen. Um zu klären, ob tatsächlich neue Beweismittel vorliegen, wurden vom Wiederaufnahmesenat 16 Fragen an den gerichtsmedizinischen Gutachter gestellt.

Die Antworten wurden dem Gericht Ende April dieses Jahres übermittelt, bis Mitte August hatte danach die Verteidigung Zeit zur Äußerung. Letztlich wird ein Drei-Richter-Senat über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Der frühere Anwalt des Verurteilten, Wolfgang Blaschitz, hatte die Rechtsvertretung abgegeben, weil keine Entwicklung in dem Fall mehr gegeben worden sei.