Österreich

Fall Julia Kührer wird nicht neu aufgerollt

Heute Redaktion
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Bild: Polizei, privat

Lange kämpften Michael K. und sein Anwalt Wolfgang Blaschitz um einen Wiederaufnahme im Mordfall Julia Kührer. Jetzt wurde der Antrag auch in zweiter Instanz abgelehnt. Aber: Anwalt Blaschitz gibt nicht auf.

Der Fall Julia Kührer wird nicht neu aufgerollt, Michael K. bleibt 20 Jahre in Haft – eine dritte Instanz gibt es nicht.

Das Landesgericht Korneuburg hatte im Juli 2018 als Senat von drei Richtern den Antrag des Michael K. auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens und seinen sinngemaßen Antrag auf Hemmung des Strafvollzugs abgewiesen ("Heute" berichtete).

OLG lehnt Beschwerde ab

Zusammengefasst begründete der Senat seine Entscheidung damit, dass die behaupteten Wahrnehmungen der (Hörensagen-)Zeugen, sich im Wesentlichen in eigenen Uberlegungen und Spekulationen erschöpfen und keine neuen Tatsachen oder Beweismittel darstellen, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet erscheinen, die Freisprechung oder die Verurteilung des Michael K. wegen einer unter ein milderes Strafgesetz fallenden Handlung begründen zu konnten. Gegen diesen Beschluss hatte Michael K. das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben.

Aber das Oberlandesgericht Wien hat am 19. März 2019 der Beschwerde keine Folge gegeben und dies im Wesentlichen damit begründet, dass im Rahmen der Prüfung des Wiederaufnahmevorbringens keine einzige Aussage zu Tage gefordert worden sei, nach der Thomas S. tatsachlich zugestanden habe, den „Drogentod" Julia Kührer verschuldet oder diesen zumindest wahrgenommen zu haben, womit die dem Urteil zugrunde liegende Todesursache eines gewaltsamen Ablebens von Julia Kührer hypothetisch anders beurteilt werden könnte.

Chronologie Fall Kührer

Rückblick: Am 27. Juni 2006 war die 1990 geborene Julia Kührer in Pulkau spurlos verschwunden. Jahrelang wurde nach der Vermissten gesucht, wobei sich die Suche äußerst schwierig gestaltete. Am 30. Juni 2011 wurden in einem Erdkeller die sterblichen Überreste von Julia Kührer gefunden. Der ehemalige Videotheken-Besitzer Michael K. wurde als Hauptverdächtiger festgenommen, wurde aber aus Mangel an Beweisen wieder enthaftet. Erst als DNA-Spuren von Michael K. auf der Decke (in der die Leiche eingewickelt war) sichergestellt wurden, wurde er im Dezember 2012 erneut festgenommen.

Im September 2013 befand ein Geschworenengericht am Landesgericht Korneuburg Michael K. mit 7:1 Stimmen des Mordes an Julia Kührer schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Im März 2014 wurde die Strafe auf 20 Jahre reduziert.

Aber Anwalt Blaschitz kündigte an, noch ein mögliches Ass im Ärmel zu haben, die Causa Kührer könnte also weitergehen."Das wird sich in der kommenden Woche herausstellen", so Wolfgang Blaschitz auf Nachfrage.

(Lie)

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