Österreich

Fall Kührer: Unbekannte DNA gefunden

Heute Redaktion
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Bild: Archiv

Neue Erkenntnisse im Kriminalfall Julia Kührer: Nahe des Verstecks gefundene Zigarettenstummel wiesen keine DNA-Spuren der Schülerin oder des - für die Staatsanwaltschaft als verdächtig geltenden - Grundstückseigentümers auf, wohl aber von mehreren unbekannten Personen.

Der Anwalt des Mannes, Farid Rifaat, sieht laut Medienberichten mehrere Indizien, die seinen Mandanten "massiv entlasten" würden. So hätten sich weder in dessen damaligen Autos noch in der Wohnung der Freundin des 50-Jährigen - in der alle seine Möbel stünden - DNA-Spuren oder Fingerprints der zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 16-Jährigen gefunden. Auf den Zigaretten fanden sich weibliche DNA sowie von fünf männlichen Personen, der damalige Freund der Schülerin war ebenfalls nicht darunter.

Freillige DNA-Tests in Pulkau?

Rifaat mutmaßt, dass in dem Keller vielleicht Feste gefeiert wurden, von denen sein Mandant nichts wusste. Staatsanwalt Friedrich Köhl sehe keinen Zusammenhang mit der Tat: "Die Zigaretten könnten von jedem stammen." Das Gutachten sei "eine Spur, die im Sand verläuft."

Während also die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sehe, den Kreis der Verdächtigen auszuweiten, trete der Bürgermeister von Pulkau für freiwillige DNA-Tests in seiner Gemeinde ein, wenn das die kriminalistische Arbeit unterstützen könnte.

Auch an der Leiche seien keine weiteren Spuren von Personen festgestellt werden. Die Spurenauswertung von in den Fahrzeugen gefundenen Haaren ist noch nicht abgeschlossen.

Noch keine Beerdigung

Die findet kein Ende: Sie wollen ihre Tochter, deren Überreste sich noch immer in der Gerichtsmedizin befinden, endlich beerdigen. Nach wie vor sei die Todesursache nicht geklärt.

Die Schülerin aus Pulkau im Bezirk Hollabrunn war am 27. Juni 2006 verschwunden. Nach der Entdeckung ihrer sterblichen Überreste Ende Juni wurde der Grundstückseigentümer festggenommen, der zuständige Richter verneinte jedoch das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und .

In der Folge lehnte das Oberlandesgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung ab. Der 50-Jährige selbst beteuerte in zahlreichen Medien seine Unschuld, Unbekannte hätten die Tote auf seinem Grundstück abgelegt.

(APA/ red)