Österreich

Fall Larissa: Staatsanwalt legt Berufung ein

Heute Redaktion
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Der im Fall Larissa angeklagte 24-jährige Tiroler Dominik W. ist vergangenen Freitag im Landesgericht Innsbruck von einem Geschworenengericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall dürfte juristisch aber noch nicht abgeschlossen sein, die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.

Der im angeklagte 24-jährige Tiroler Dominik W. ist vergangenen Freitag im Landesgericht Innsbruck von einem Geschworenengericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall dürfte juristisch aber noch nicht abgeschlossen sein, die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.

Die Verteidigung habe hingegen noch keine Erklärung abgegeben, dafür sei aber noch bis Mittwoch Zeit, erklärte Mayr. Sollte es bei einer Berufung gegen die Höhe der Strafe bleiben, wäre das Oberlandesgericht dann in zweiter Instanz dafür zuständig, so der Sprecher. Die Berufung muss nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils noch schriftlich eingebracht werden, erläuterte Mayr das Prozedere.

Einstimmiges Urteil im Gericht

Weder Staatsanwältin noch Verteidigerin gaben eine Erklärung ab. Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Das umfassende Geständnis des Angeklagten habe strafmildernd gewirkt, erklärte Richter Norbert Hofer in der Urteilsbegründung. Zudem habe sich auch die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten mildernd ausgewirkt.

Der Paketfahrer und Internet-Freund (24) soll Larissa im September 2013 aus Eifersucht bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Dann soll er ihr Bodylotion eingeflößt und ihr noch einen Socken in den Mund gestopft haben - die Frau erstickte qualvoll. Larissas Leiche wurde in den Inn geworfen, der Beschuldigte blieb dabei mit seinem Auto in einer Sandbank stecken und verständigte den Pannendienst. Durch diesen Anruf kam man Dominik W. auf die Schliche.

Larissas Familie in erster Reihe

Der Angeklagte wurde am Freitab pünktlich um neun Uhr von Justizbeamten in den Saal geführt. Schon zuvor waren die Platzkarten-Inhaber vor dem Saal Schlange gestanden. Im Publikum befindet sich auch Larissas Eltern und ihre Schwester.

Dominik W. - Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte ihm eine Persönlichkeitsstörung - sprach über die ihm vorgeworfene Tat. Er sei eifersüchtig gewesen, weil Larissa am Tag der Tat in Anwesenheit eines anderen Mannes ausgelassen gewesen sei. Die beiden hätten wohl keine "fixe Beziehung" gehabt, es aber miteinander probieren wollen.

"Wie in einem schlechten Film"

"Ich hab sie gefragt, ob da was gelaufen ist", meinte er. Sie habe daraufhin mit einem "nein, nein, nein" und einem "ironischen Lächeln" geantwortet. "Dann habe ich nur mehr rot gesehen", schilderte der Angeklagte. Er habe die Hände "wie in einem schlechten Film" um ihren Hals gelegt und zugedrückt. Er habe danach ein Röcheln vernommen, "das mich bis heute verfolgt!" Damit sie verstummt, habe er ihr die Körperlotion in den Mund geschüttet. Er habe die Situation nicht wahrhaben wollen: "Ich habe gehofft, dass ich irgendwie aufwache, aber das war nicht so."

Der Richter fragte den Beschuldigten auch nach seiner Reaktion, wenn er von einer Frau in punkto Sex zurückgewiesen wird. Er verlas die Aussagen früherer Freundinnen, wonach er in solchen Fälle rabiat würde. Der Angeklagte bestritt das.

Als Zeugen kamen der damalige Wohnungsgefährte des Angeklagten und dessen Freundin, der Abschleppdienst-Fahrer und sein Kollege, ein Taxifahrer, Bekannte und Freunde zu Wort. Keiner will von einem Streit etwas mitbekommen haben.

Gutachterin befürchtet Tatwiederholung

Die Psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bejahte, dass der Angeklagte schwergradig psychisch gestört sei. Sie legte eine Einweisung deshalb nahe, weil sie ohne Behandlung eine Tatwiederholung für möglich hält.

Aufgrund seiner Kindheit in einem "dysfunktionalen Elternhaus" habe der Beschuldigte eine unglaubliche Beziehungssucht. "Er will unbedingt eine Beziehung, weiß aber nicht, wie eine Beziehung funktioniert", stellte die Gutachterin fest. Im Laufe der Jahre und aufgrund vieler missglückter Beziehungen habe der 24-Jährige eine enorme Wut auf Frauen aufgebaut, sagte Kastner.

Seine Mutter habe sich nicht um die Bedürfnisse ihres Sohnes gekümmert, er habe nie Freunde einladen dürfen. Auch sein alkoholkranker Vater sei kein Ansprechpartner gewesen, und instrumentalisierte ihn als Mittelsmann zwischen ihm und seiner ehemaligen Frau.

Ex-Lebensgefährte: Mutter körperlich bedrängt

Der frühere Lebensgefährte seiner Mutter erwähnte einen Zwischenfall, bei dem der Angeklagte seine Mutter körperlich bedrängt hatte. Er gab an, das Dominik W. unter der Trennung seiner Eltern gelitten hatte. Sein leiblicher Vater habe eines Tages am Flughafen verkündet, statt seinen Sohn lieber eine Prostituierte in den Karibik-Urlaub mitzunehmen. Es sei öfter zu solchen Vorfällen gekommen.

Er täuschte Polizei "meisterhaft"

Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger erklärte in ihrem Eröffnungsplädoyer, wie der Beschuldigte tagelang die Polizei in die Irre geführt habe. "Er verstand es meisterhaft, seine Umgebung zu täuschen", meinte sie. Der 24-Jährige habe kurz nach der Tat am Telefon Larissas Schwester vom Verschwinden seiner Freundin erzählt. Nachdem diese eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte, tauchte die Polizei bei Dominik W. auf. "Er hat sowohl seine gesamte Wohnung als auch sich selber von der Polizei untersuchen lassen", erklärte Pfeifenberger. Dabei habe er tiefe Betroffenheit gemimt, fügte sie hinzu.

Die Verbindungsdaten seines Handys verrieten den Angeklagten laut der Staatsanwältin schließlich. "Die auf seinem Handy angezeigten Verbindungen stimmten mit den tatsächlichen Verbindungen nicht überein. Er hatte also seine Gesprächsprotokolle gelöscht", sagte Pfeifenberger.

"Er hat sich geschämt"

Staatsanwältin Pfeifenberger sprach in ihrem Schlussplädoyer von einer kaltblütigen Tat. "Eine Strafe macht den Mord an Larissa zwar nicht ungeschehen, sie kann aber ein Gefühl der Gerechtigkeit hinterlassen", sagte Pfeifenberger. Verteidigerin Kathrein rief den Geschworenen hingegen das psychiatrische Gutachten in Erinnerung.

"Er hat ein Packerl mitzutragen. Die Eifersucht hat in seiner Persönlichkeitsstörung Platz gefunden", meinte sie. Der Angeklagte habe laut Kathrein nach der Tat nicht aus Kaltblütigkeit bei der Suche nach der Vermissten geholfen. "Er hat sich geschämt und Angst vor den Konsequenzen gehabt", argumentierte die Verteidigerin.