Ende August 2022 ist der sechsjährige Leon in der Kitzbüheler Ache ertrunken. Der Vater des Buben gab an, während eines Spaziergangs von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. Das beeinträchtigte Kind sei daraufhin aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gestürzt.
Die Ermittler glaubten den Schilderungen des 38-jährigen Deutschen – vorerst. Doch als alle Spuren im Sand verliefen, richteten die Beamten ihren Verdacht gegen den Vater. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben.
Seit Anfang März sitzt der Verdächtige nun in U-Haft. So sollen etwa Auswertungen des Handy-Schrittzählers und von Überwachungskameras beweisen, dass Leons Vater die Straftat inszeniert hatte. Auf den Videos ist offenbar zu sehen, dass der Wahl-Tiroler einen der Sekt-Flasche ähnelnden Gegenstand im Kinderwagen mit hatte.
Die Verletzungen am Kopf sollen ebenfalls nicht mit dessen Version übereinstimmen. Die Beamten vermuten, dass er sich "mit einer an den Tatort mitgebrachten Glasflasche auf den Hinterkopf schlug, wodurch eine oberflächliche Quetsch-Rissverletzung entstand". Dann soll der Verdächtige die Flasche am Asphalt zerbrochen und sich selbst auf den Boden gelegt haben, bis er von einem Zeugen entdeckt wurde.
Der Vater bestreitet jedoch alle Vorwürfe. Sein Rechtsanwalt, Hubert Stanglechner, legte daraufhin Beschwerde beim OGH aufgrund des Haftgrundes ein. Doch der OGH wies die Beschwerde nun ab. Und führte in der Begründung an, dass der Verdächtige einen Monat vor der Tat zum Thema "ohnmächtig" googelte.
Am Montag wurde die Untersuchungshaft erneut verlängert. Dazu meldete sich Anwalt Stanglechner in einer Aussendung zu Wort: "Die Untersuchungshaft ist nicht deshalb verlängert worden, weil mein Mandant schuldig ist, sondern da nach Ansicht des Gerichts zu befürchten sei, dass er in Zukunft eine Straftat gegen fremde Personen begehen könnte. Der einzige Zweck der Untersuchungshaft ist es, diesem Haftgrund entgegenzuwirken. Mein Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück", heißt es.
In zwei Monaten wird vom Gericht wieder zu prüfen sein, ob die Gründe für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen.
In der Zwischenzeit werden die Ermittlungen fortgesetzt.
Leon litt am seltenen Syngap-Syndrom. Dabei handelt es sich um einen seltenen Gendefekt. Dieser verlangsamt die motorische und geistige Entwicklung erheblich. Auswirkungen der Erkrankung zeigen sich auch in lebenslangen Koordinations- und Entwicklungsstörungen.