Illegale Vermittlung von Staatsbürgerschaften, Veruntreuung - die Vorwürfe, die Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl gegen den damaligen Kunsthallen-Direktor Gerald Matt erhob, waren brutal.
Illegale Vermittlung von Staatsbürgerschaften, Veruntreuung – die Vorwürfe, die Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl gegen den damaligen Kunsthallen-Direktor Gerald Matt erhob, waren brutal.
Das Kontrollamt prüfte, Matt verlor mit März 2012 den Job. Dann, im Dezember 2012: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erklärte die Vorwürfe für völlig haltlos. Matt klagte den künstlerisch eher glücklosen Politiker, das Verfahren ging durch alle Instanzen – und endete mit einem Triumph für den geschassten Direktor. Denn der Oberste Gerichtshof entschied nun: Der Grünen- Kultursprecher muss seine Anschuldigungen offiziell widerrufen, auch im TV – und das wird teuer.
Je nach Sender – Zinggl hatte Matt unter anderem im ORF und auf Puls 4 attackiert – kostet eine Sekunde "on air" einen vierstelligen Euro-Betrag. "Das ist mir so was von egal, das Ganze", sagt Zinggl patzig zur APA. Er werde dem Urteil entsprechen, "so gut es geht". Wer die Kosten tragen wird, wisse er noch nicht. Die Vermutung liegt nahe: der Steuerzahler (via Parteiengeld). Klar ist: Matt will nun Zinggl auch auf Verdienstentgang klagen. Und: Die Kunsthalle ist längst ein Sanierungsfall. 2011 kamen noch fast 200.000 Besucher, 2013 waren es nur mehr 40.000.